Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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Abdruck. 
Bekanutmachung. 
In dem Verzeichnisse der den Militäranwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen 
(Anlage D der Anstellungsgrundsätze für Militäranwärter vom 7./21. März 1882, Central= 
Blatt S. 123) erhält der Abschnitt # (Bekanntmachung vom 25. Jannar 1899, Central= 
Blatt S. 23) folgende Fassung: 
la. Reichsamt des Innern. 
1. Kaiserliches Statistisches Amt: 
Sekretariats-Assistenten, mindestens zur Höälste. 
Anmerkung. Die Sekretariats-Assistenten-Stellen bilden nicht den 
Uebergang zu den Sekretär-Stellen. 
2. Kaiserliches Kanalamt zu Kiel: 
Kanalschreiber, 
* Maschinisten, mindestens zur Hälfte. 
Maschinisten-Assistenten, 
Lootsen, mindestens zu einem Drittel. 
Kanzlisten, 
Büreaudiener, 
Drucker, 
Baggermeister (sofern die erforderlichen technischen Kenntnisse nachgewiesen werden), 
*) Materialien-Verwalter, 
* OSchiffsführer, 
Steuermänner, 
Magazin-Aufseher, 
Nachtwächter, 
*W#Oberlootsen, 
*)Obermaschinisten, 
* )Hafenmeister, 
* Oberschleusenmeister, 
* p0 Schleusenmeister, 
Telegraphisten, 
chleusenwärter, 
)Fährwärter. 
  
*) Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber regelmäßig nur im Wege des 
Aufrückens oder der Beförderung zugängig sind, sind mit einem ?#) bezeichnet. 
) Diejenigen Stellen, welche nur den anstellungsberechtigten Deckoffizieren und den Wilitäranwärtern 
der Marine vorbehalten sind, sind mit einem #) bezeichnet.
	        
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