Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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Der durch Bekanntmachung vom 19. September 1894 (Central-Blatt S. 414) ver- 
öffentlichte, unter dem 7. Januar 1898 (Central-Blatt S. 57) und 25. Januar 1899 
(Central-Blatt S. 23) abgeänderte, auf die „Marineverwaltung“ bezügliche Abschnitt III 
wird an der betreffenden Stelle ergänzt, wie folgt: 
III. Marineverwaltung.“) 
Gerichtsaktuare 
Zugleich wird das durch Bekanntmachung vom 19. September 1894 (Central-Blatt S.415) ver- 
öffentlichte, unter dem 7. Jannar 1898 (Central-Blatt S 63) und 25 Jannar 1899 (Central-Blatt S. 24) 
abgeänderte Verzeichniß der für Bewerbungen um Stellen der Marineverwaltung zuständigen Behörden 
betreffenden Orts ergänzt, wie folgt: 
  
  
  
Nummer 
des Bezeichnung Bezeichnung 
Stellen. der Behörden, bei welchen die der Behörden, an welche die An= Bemerkungen. 
erzeich- 
nisses, Stellen vorhanden sind meldungen zu richten sind. 
Anlage D. 
  
  
  
  
Marineverwaltung.) 
Kommando der Marinestation 
der Ostsee zu Kiel bezw der 
Nordsee zu Wilhelmshaven: 
III. XGerichtsaktuare, Das betreffende Stationskommando 
Küster. zu Kiel oder Wilhelmshaven. 
  
  
  
Endlich wird nachstehend ein fün fter Nachtrag zu dem durch Bekanntmachung vom 
26. November 1895 (Central-Blatt S. 397) veröffentlichten Gesammtverzeichnisse der den 
Militäranwärtern in den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Berlin, den 1. Mai 1899. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
*) Die mit einem bezeichneten Stellen sind solche, bei welchen Unteroffizierc der Marine vor Unteroffizieren 
des Landheeres zu berücksichtigen sind. 49* 
 
	        
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