Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

280 
  
Bezeichnung der Stellen. 
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
9Bezeichnung 
der Dehörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
  
Bemerkungen. 
  
IX. Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Verwaltung. 
Bei Ziffer 4: 
Universitäten 
(Central-Blatt 1895, S. 408) 
treten hinter: 
* Büreau= und 
Kassenbeamte 
hinzu: 
Expedienten bei den Universitäts- 
bibliotheken. 
Die Ziffer 8: 
Königliche Bibliothek zu Berlin 
(Central-Blatt 1895, S. 408) 
ist folgendermaßen zu ergänzen: 
*Büreaubeamte, 
Expedienten 
Bei Ziffer 1: 
Verwaltung des Zeughauses zu Berlin 
(Central-Blatt 1895, S. 409) 
ist vor: 
* Oberzeugwart 
einzuschalten: 
Büreauassistent. 
mindestens zur 
Hälfte. 
mindestens zur 
1 Hälfte. 
  
  
Der Direktor der Uni- 
versitätsbibliothek in 
Berlin sowie die Ku- 
ratorien der übrigen 
Universitäten. 
Der Generaldirektor der 
Königlichen Bibliothek 
zu Berlin. 
  
  
X. Kriegsministerium. 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.