Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

As 24 281 
8 . 
Angabe Bezei 
litãr zeichnung 
WW o... der Behörden, an welche die 
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten Bewerbungen zurichten find, Bemerkungen. 
Stellen, in welchem wenn es nicht die Behörde 
Umfange dieselben selbst ist, bei welcher die An- 
vorbehalten sind. stellung gewünscht wird. 
  
  
  
  
  
II. Königreich Bayern. 
C. Staatsministerium des Innern. 
  
  
Ziffer 6: 
Etat für Industrie u. Kultur. Gestütswesen 
(Central-Blatt 1895, S. 415) 
hat nunmehr zu lauten: 
Offiziant bei der Landgestütsver. — 
waltung, 
*Oberaufseher bei den Land= und — 
Stammgestüten, 4 
*Bote und Diener bei der Land- — Landgestütsverwaltung 
gestütsverwaltung, zu München. 
Aufseher bei den Land= und Stamm- — 
gestüten, 
Gestütswärter bei den Land= und — 
Stammgestüten. 
F. Kriegsministerinm. 
(Central-Blatt 1895, S. 423.) 
Bei Ziffer 1: 1! 
Ministerinm 
treten als neue Stellen hinzu nach „ Kanz- 
leivorsteher und Kanzleisekretäre“: 
Kalkulatoren, — 
dann nach „Kanzleifunktionäre“: Kriegsministerium. 
*Werkmeister, – " 1 
Bei Ziffer 2: 
Militärkassenwesen 
sind zu streichen: 
unter lit. a) Generalmilitärkasse: 
#a) bei „Buchhalter" der Stern und 
die Stellen der „Kassenassi- 
stenten“, 
unter lit. b) Korpszahlungsstellen: 
F) bei „Buchhalter" der Stern und 
) die Stellen der „Kassenassi- 
stenten“. 
  
  
 
	        
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