Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

290 
  
Angabe 
bei den kür Milikzr-[der behenkgeichnung3 2 
Bezeichunng der Stellen. schließlich bestimmten Vewerbungenzu richten #nd, Bemerkungen. 
tellen, in welchem, srorist, bei welcher die An- 
vorbehalten sind. stellung gewünscht wird. 
  
  
  
  
VIII. Großherzogthum SJachsen 
I. Bei sämmtlichen Verwaltungen. 
Statt Absatz 3 (Central-Blatt 1897, 
S. 6) ist zu setzen: 
1 , — * .-: Ausgenommen sind die- 
Wirthschaftsbeamte (darunter der- Das betreffende Groß- segenommen sind di 
jenige beidem Carl Friedrich-Hospital herzogliche Ministe- welche der Landwirk. 
zu Blankenhain), Hausmeister, Wacht- rial-Departement. Sestunis lein Züen, 
meister, Wächter, Aufseher, Ober- haltrvecmte bei ver 
wärter, Abtheilungswärter, Wärter, zu gee und ber Leen 
(Gefangenenwärter), Badewärter rach-Sofpftal H Blamken- 
(auch bei der medizinischen Abthei- hain. 
lung des Landkrankenhauses zu Jena), 
Hausmänner und Pförtner nebst 
Gehülfen bei den Staatsanstalten. 
  
  
  
XX. Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. 
(Central-Blatt 1895, S. 471.) 
XXV. Freie und Hansestadt Bamburg. 
(Central-Blatt 1895, S. 476) 
Die Ziffer 
4. Straßenmeister 
ist zu streichen. 
  
Ziffer 10 erhält folgende Fassung: 
10. Hamburgische Gerichte und Vor- 
mundschaftsbehörde: 
Kanzlisten, mindestens zur 
"Schreiber,) Ü haliie Eenatskanzlei zu Ham-, tten sind nen 
Büreaudiätarien, burg, als Centralstelle 
Hülfsschreiber, für die Meldung von 
Lerichtsdienen, Militäranwärtern. 
oten. 
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.