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scheinigung in einem Postaufgabebuche erfolgt ist, dieses zur Löschung des
Eintrages vorzulegen.
Vorstehende Aenderungen treten mit dem 1. Januar 1899 in Kraft.
München, den 29. Dezember 1898.
Dr. Frhr. v. Crailsheim.
Nr. 26299.
Bekanntmachung, den Vollzug der Unfallversicherungsgesetze betreffend.
fl. Staatsministerium des Innern.
Im Vollzuge des § 48 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 und des
8 36 des Bau-Unfallversicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887 wird bekannt gegeben, daß
unter Enthebung des bisherigen Schiedsgerichtsvorsitzenden mit Wirkung vom 1. Januar 1899 an
1. der k. Regierungsrath Anton Halder in München zum Vorsitzenden des Schieds-
gerichts der bayerischen Baugewerksberufsgenossenschaft,
2. der k. Regierungsassessor Eugen Knilling in München zum weiteren Stell-
vertreter des Vorsitzenden des genannten Schiedsgerichts ernannt wurde.
München, den 29. Dezember 1898.
Frhr. v. Feilitzsch.
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hofdient-Machrist.
Im Namen Seiner Majestät des fönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 25. Dezember 1898 den k. Kammer=
junker, Hauptmann und Kompagniechef im
k. 1. Inf.-Rgt. „König"“" Max Freiherrn
von Hohenhausen auf sein allerunter-
thänigstes Ansuchen zum Königlichen Kämmerer
zu ernennen.
Allerhöchste Genehmigung,
die Wahl eines Hoffekretärs Seiner Königlichen hoheit
des Prinzen Ceopold von Layern betreffend.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben allergnädigst geruht, der von Seiner
Königlichen Hoheit dem Prinzen Leopold
von Bayern an Stelle des in den Ruhestand
getretenen Hofrathes und Hofsekretärs Franz
Joseph Peter getroffenen Wahl des geprüften
Rechtspraktikanten Karl Hubrich zu Höchst-
Ihrem Hofsekretär vom 1. Januar 1899 an
die Allerhöchste Genehmigung zu ertheilen.