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8 46.
Errichtung einer Diehversicherungsanstalt.
Dem Beschlusse beider Kammern:
„es sei an die k. Staatsregierung die Bitte zu richten, dem Landtage in thun-
lichster Bälde einen Gesetzentwurf, betreffend die Errichtung einer unter staatlicher
Leitung stehenden, auf Gegenseitigkeit beruhenden Viehversicherungsanstalt, vorzulegen,"
ist durch das Gesetz vom 11. Mai 1896, die Viehversicherungsanstalt betreffend, entsprochen worden.
8 47.
Mobiliarfeuerversicherung.
Dem Gesammtbeschlusse der beiden Kammern:
„es sei an die k. Staatsregierung die Bitte zu stellen,
eine Revision der Statuten sämmtlicher 26 zur Zeit in Bayern zum Geschäfts-
betrieb zugelassenen Privat-Mobiliarfeuerversicherungs-Gesellschaften und Anstalten
in dem Sinne herbeizuführen, daß eine entsprechende Minderung der Prämien-
sätze eintrete, sowie Fälle von incoulanter Behandlung der Versicherungsnehmer
bei der Schadenserhebung und Feststellung der Entschädigung, sowie bezüglich Aus-
zahlung der Entschädigungssumme künftighin unmöglich gemacht werden,"
ist Seitens des k. Staatsministeriums des Innern entsprechende Folge gegeben worden.
8 48.
Forstberechtigungen und Derwerthuna der Forstprodurte.
Dem Gesammthbeschlusse der beiden Kammern:
*r7
„An die k. Staatsregierüng seindie Bittei zu stellen
1) es seien die Forstbehörden wiederholt ernstlichst anzuweisen###die Ablösung
von bestehenden Holz-, Streu- und Weiderechten nur in wirthschaftlich
begründeten Fällen zu bethätigen, die bezüglichen Rechte stets unverkürzt,
jedoch Hlketctn Wahenl den Intetefsei #desStüllas, zu gewähren und den
Berechtigten in? Ausübung lihrer Rechte möglichst #entgegsn#z#ukommen!e
2)Die Forstbehörden möchten #angewiesen werden, 1% 151
a)#bei Verwerthung der: Forstprodukte ##n#u## u Staatswaldungen die ein-
schlägigen. Buaaschriften der Geschäftsanmeisung für die k. Forstämter
im#wohlwollender, Weiss zur Ausführung. zu bringen, malmentlich-ber.
b)|edort) woltdie, Bän-, Nutz-#und Werkholzverkeuferjmigroßen (nantten