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und Zusätze erhält, welche eine so hohe Besteuerung der sogenannten
Waarenhäuser, Versandtgeschäfte, Centralgeschäfte, Filialgeschäfte, Bazare
und anderen Großunternehmungen in Handel und Gewerbe möglich
machen, daß der durch diese Unternehmungen drohende Ruin der
mittleren und kleinen Betriebe in Handel und Gewerbe verhindert
werden kann,
2) im Bundesrathe den Antrag zu stellen, daß im Gesetzentwurfe über
den unlauteren Wettbewerb Bestimmungen gegen Unternehmungen dieser
Art eingefügt werden;"“
II.
„es sei an Uns die allerunterthänigste Bitte zu richten, bei der nächsten
Landtagssession — im Falle bis zur selben die Vorlage eines Gesetzentwurfes
einer allgemeinen progressiven Einkommensteuer nicht möglich sein sollte — Vor—
lagen über Abänderung der nachgenannten Steuergesetze machen zu lassen, dahin
gehend, daß
1) bei der Kapitalrentensteuer der Steuersatz bei den höheren
Jahresrenten entsprechend gesteigert, dagegen für Personen, deren
Gesammteinkommen und Jahresrenten gewisse Beträge nicht übersteigen,
darunter insbesondere für erwerbsunfähige Personen, für Wittwen und
minderjährige Waisen, weiter ermäßigt wird, Ausländer aber, falls
sie in Bayern der Kapitalrentensteuer unterliegen, mit ihren gesammten
Kapitalrenten zur Stener herangezogen werden;
2) die Einkommensteuer im Gegenhalte zur jetzigen Skala in den
mittleren und höheren Sätzen allmählich ansteigend entsprechend erhöht,
die Steuerbefreiung der Ausländer aber, soweit zulässig, beseitigt werde,
3) bei den Gewerben eine Besteuerung nach dem Ertrage mit pro-
gressiv aufsteigenden Sätzen thunlichst allgemein angewendet werde und
lediglich für minder leistungsfähige Gewerbe eine Steneranlage nach
festen Sätzen erfolgen, der Betrieb des Bergbaues aber — an Stelle
der Einkommensteuer — der Gewerbsteuer unterworfen werde,"
wurde durch Vorlage der Gesetzentwürfe über die Einkommensteuer, über die Kapitalrenten-
steuer und über die Gewerbsteuer Rechnung getragen. Diese drei Gesetzentwürfe haben in
der von den beiden Kammern beschlossenen Fassung Unsere Sanktion erhalten und lassen
—Wir die hienach ausgefertigten Gesetze in der Beilage unter Ziffer IX bis XI folgen.
Der bei Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend die Kapitalrentensteuer, gefaßte
Gesammtbeschluß: