Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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useh= und Verordnungs-Rlatt 
für das 
Königreich Bayern. 
IFu 30. 
München, den 3. Juli 1899. 
    
  
  
  
  
  
IJnhalt: 
Bekanntmachung vom 9. Juni 1899, den Vollzug der Unfallversicherungsgesetze, dann des Invaliditäts= und 
Altersversicherungsgesetzes betreffend. — Bekanntmachung vom 20. Juni 1899, den Vollzug der Gesetze 
vom 10. Jannar 1876 über den Schutz der Photographien gegen unbefugte Nachbildung und vom 9. Jannar 1876 
über das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste betreffend. — Bekanntmachung vom 20. Juni 1899, 
das fürstlich Oettingen-Wallerstein'sche Hausgesetz betreffend. — Bekanntmachung vom 21. Juni 1899, die 
Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend. — Bekanntmachung vom 23. Juni 1899, die 
Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend. — Bekanntmachung vom 23. Juni 1899, Ausgabe 
von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde München betreffend. — Bekanntmachung 
vom 24. Juni 1899, den Vollzug der Unfallversicherungsgesetze betreffend. — Hoftitel-Verleihung. — Hofdienst- 
Nachricht. — Ordens Verleihungen. — Titel-Verleihung. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme 
fremder Dekorationen. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme eines fremden Titels. 
  
  
  
  
Nr. 11640. 
Bekanntmachung, den Vollzug der Unfallversicherungsgesetze, dann des Invaliditäts= und Alters- 
versicherungsgesetzes betreffend. 
#KS#taatsministerien des Innern und der Finanzen. 
Im Vollzuge des § 48 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884, des § 52 
des Gesetzes über die Unfall= und Krankenversicherung der in land= und forstwirthschaftlichen 
Betrieben beschäftigten Personen, dann des § 72 des Invaliditäts= und Altersversicherungs 
gesetzes vom 22. Juni 1889 wird bekannt gegeben, daß nach Enthebung der bisherigen 
Vorsitzenden bezw. Stellvertreter mit Wirkung vom 1. Juni ds. Is. an 
1. zum Vorsitzenden des Schiedsgerichts für die Versicherungsanstalt der Pfalz der 
k. Regierungsrath Wilhelm Landgraf in Speyer, zum stellvertretenden Vor 
sitzenden dieses Schiedsgerichts der k. Regierungsrath Ludwig Glaser in Speyer, 
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