Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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Beseb= und Perordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
  
33. 
München, den 10. Juli 1899. 
  
  
Inhalt: 
Bekanutmachung vom 26. Juni 1899, Text des ersten Abschnitts des Gesetzes zur Ausführung der Reichs- 
Civilprozeßordnung und Konkursordnung betreffend. 
—— — — 
  
  
Nr. 19664. 
Bekauntmachung des Textes des ersten Abschnitts des Gesetzes zur Ausführung der Reichs- 
Civilprozeßordnung und Konkursordnung. 
fl. Staatsministerium der Justiz. 
Auf Grund der im Artikel 179 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch 
enthaltenen Ermächtigung wird im Einverständnisse mit den übrigen K. Staatsministerien 
und dem K. Kriegsministerium der Text des ersten Abschnitts des Gesetzes zur Ausführung 
der Reichs-Civilprozeßordnung und Konkursordnung vom 23. Februar 1879 hiemit 
bekannt gemacht. 
Die Ueberschrift und die Vorschriften, die nur noch als Uebergangsbestimmungen gelten, 
sind weggelassen. Soweit die Nummernfolge der Artikel eine Aenderung erfahren hat, sind 
die bisherigen Nummern der Artikel in Klammern beigefügt. 
München, den 26. Juni 1899. 
Dr. Frhr. v. Leonrod.
	        
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