Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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Festgesetzter
Cap.  Vortrag  Betrag
A-3
III  Tit.  3.  Dienstalterszulagen:
a)  aus  Centralfonds  nach  den  Willigungen  in  den  Budgets  der
XIX.  und  XXI  Finanzperiode  für  die  wirklichen  Schullehrer
à  90  .4  nach  5,  10,  13,  15,  20  und  je  weiteren  5  Dienstjahren
  von  der  erstandenen  Seminarschlußprüfung,  dann  für  die
ständigen  Verweser,  weltlichen  Lehrerinnen  und  Verweserinnen
a  72  M.  nach  5  und  von  je  45  .4K  nach  10,  13,  15,  20  und
je  weiteren  5  Jahren  von  dem  bezeichneten  Zeitpunkte  an  gerechnet
  6065  626  A  99  „  —  —
b)  aus  Kreisfonds  vom  zweiten  Jahre  nach  bestandener  Anstellungsprüfung
  beginnend  bis  zum  Eintritt  in  die  zweite  staatliche
Dienstalterszulage  .  25  132  50
Tit.  4.  Beiträge  zur  Haltung  von  Schulgehilfen  .  —  —
Tit.  5.  Besondere  Remunerationen  und  Unterstützungen  für  das  aktive
Lehrerpersonal
Für  Zulagen  an  Lehrer  und  Verweser  auf  schwierigen  und
gering  dotirten  Schulstellen  .  12  000  —
Tit.  6.  Allgemeine  Beiträge  an  Schulkassen  —  —
Tit.7.  Beiträge  zur  Realexigenz  der  Schulen  und  zu  Sculhausneubauien:
a)  Realexigenz-Beiträüge  .  —  —
b)  zum  Unterhalt  von  Schulhäusern  15.000
zu  Schulhaus-Neubauten  .  .  J
Tit.  8.  Ständige  Bauausgabden  .  —  —
Tit.  9.  Prüfungs=  und  Aussichtskosten:
a)  Diäten  der  Distriktsschulinspektoren  für  die  Vomahme  der
ordentlichen  30  600  —
und  außerordentlichen  Schulvisitationen  1715  —
dann  für  Formularpapiere  .  200  —
b)  für  die  Keeisschulinspektoren:
aa)  Gehalltt  12780—
bb)  Gehaltszulagen  1  020  —
cc)  Diäten  und  Reisekosten.  4120  —
dd)  Pension  des  guiescirten  Kreisschulinspektors  Lehmann  3  996  —
Tit.  10.  Pensionen  und  Alimentationen:
a)  Zur  Unterstützung  dienstunfähiger  älterer  Schullehrer,  die  bereits
vor  dem  Entstehen  der  gesetzlichen  Kreisvereine  quiescirt  waren:
aa)  aus  Centralfonds  .  600  AÆ—  —  —
bb)  aus  Kreisfonds  —  —
b)  Zur  Unterstützung  des  dienstunfähig  gewordenen  Lehrpersonals
und  zwar:
aa)  Zuschuß  an  den  gesetzlichen  Kreisverein  zur  Unterstützung
dienstunfähig  gewordener  Schullehrer:
a)  aus  Centralfonds  .  .  147  929  81
69)  aus  Kreisfonds  19  500  —