Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

W 41. 583 
Beilage X. 
Sie werden hiemit benachrichtigt, daß bei der Neuanlage der Einkommensteuer pro 
19 JIhr steuerpflichtiges Einkommen afl und Ihre Jahressteuer 
auf . . . . . . . . .. festgesetzt worden ist. 
Gegen die Festsetzung ist — vorbehaltlich der in Art. 26, 30 Abs. 4 und 43 Abs. 3 
des Einkommensteuergesetzes über den etwaigen Verlust des Berufungsrechtes enthaltenen be— 
sonderen Bestimmungen — Berufung zulässig, welche innerhalb fünf Wochen vom Tage 
der Auflegung der Steuerliste in Ihrer Gemeinde an gerechnet beim unter— 
fertigten Rentamte einzulegen wäre. 
An 
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