Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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Abgabelokalss kestenfrei verabfolgt. Ebendaselbst sind diese Erklärungen ein- 
zureichen und können mündliche Erklärungen abgegeben werden. 
Ergeben sich bezüglich einer Steuererklärung erhebliche Anstände, so ist das Rentamt 
befugt, von dem Steuerpflichtigen ein Verzeichniß der einzelnen dem Kapitalrentenbezuge 
zu Grund liegenden Kapitalforderungen und Renten, sowie eine Angabe über die sonstigen 
Erwerbsmittel und das Gesammteinkommen innerhalb bemessener Ausschlußfrist unter An- 
drohung einer Ordnungsstrafe bis zu 100 JX für den Fall der nicht oder nicht rechtzeitig 
erfolgenden Einreichung zu verlangen. 
Wer bei den Erklärungen über den Jahresbetrag seiner Kapitalrenten oder der Kapital- 
renten eines von ihm zu vertretenden Pflichtigen unrichtige oder unvollständige Angaben 
macht, welche zur Verkürzung der Steuer zu führen geeignet sind, macht sich einer Hinter- 
ziehung der Kapitalrentensteuer schuldig und unterliegt einer Geldstrafe im fünfzehnfachen 
Betrage derjenigen Jahressteuer, deren Verkürzung unternommen wurde. 
......... dcn..tsU.. 
Gemeindeverwaltung.... 
Magistrat der Stadt 
Anmerkung: 
1) Werden für die Aufnahme mündlicher Steuerer- 
klärungen von Seite der Gemeinde bestimmte Tage 
festgesetzt, so ist dies in der Bekanntmachung 
zu bemerken. 
2) Die Termine für die Abgabe der Steuererklärungen 
sind in jenen größeren Städten, in welchen eine 
Anzahl von Pflichtigen noch in der ersten Hälfte 
des September abwesend zu sein pflegt, nicht vor 
dem 20. September anzuberaumen.
	        
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