Verbesserung des Schicksals entlassener Sträflinge. 43
auf besseren Weg zu bringen ist. Mag auch da,
wo keine solchen Vereine bestehen, der Bezirksoder
Polizeibeamte, bei welchem der Entlassene sich
zu melden hat, noch so wohlwollende Gesinnungen
haben und sich bemühen, für den Entlassenen zu
sorgen, so wird dies doch theils nur selten der
Fall seyn, da der mit Geschäften überladene Beamte
nicht Zeit genug hat, diese Sorge für die
Entlassenen zu übernehmen, theils wird dem Beamten,
wenn er auch sich annimmt, manches Hinderniß
des gedeihlichen Wirkens entgegenstehen;
schon der Entlassene faßt nicht so leicht Vertrauen
zu dem, der vielleicht sein Inquirent war, und
ebenso wenig gelingt es dem Beamten leicht, die
Bürger zu vermögen, des Entlassenen sich anzunehmen;
während die Mitglieder des Besserungsvereins
eher darauf rechnen dürfen, Vertrauen zu
ewinnen, da sie dem Entlassenen nur in menschicher
Eigenschaft mit dem von ihm erkannten
Streben zu helfen gegenüberstehen. Ihnen, da sie
selbst Bürger sind, alle Beziehungen besser kennen,
das Vertrauen ihrer Mitbürger genießen, gelingt
es aber auch, dem Entlassenen eher die Mittel des
ehrlichen Fortkommens zu verschaffen. 2) Ganz
vorzüglich bewährt sich als zweckmäßig die Einrichtung,
daß jedem Entlassenen aus der Mitte
der Bürger durch den Verein ein Pfleger bestellt
wird, welcher die spezielle Aufsicht über den Entlassenen
führt. Gelingt es, zu solchen Pflegestellen
Männer zu finden, die selbst aus jener Klasse der
Bürger genommen werden, zu welcher auch der
entlassene Sträfling gehört, so ist dies am besten;
denn nur zu einem solchen hat der Entlassene mehr
Vertrauen, ein solcher kennt die wahren Bedürfnisse
des Mannes, für den er sorgen soll, er weiß,
was vor Allem ihm nothwendig ist, er kennt die
Gelegenheiten, vor welchen der Entlassene sich am
meisten zu hüten hat, er kennt zugleich die Bürger,