Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
des Tarifs Normalanlage 
Betriebsanlage 
Bezeichnung der Gewerbe 2 8 a b c d und 
7e - Bemerkungen 
Sä- 
ZASMJJJJL 
Bandhändler (mit werthvolleren Ar- 
tikeln oder bei größerem Betriebs- 
umfange) B 4705 19 18330 60] Nach Art. 7. 
2 
» A 4— 1 2 — Für den ersten Gehilfen die halbe, für jeden 
Bandmacher 50 folgenden die ganze N.A. 
B — — 2 Nach Art. 7. 
Bankanstalten 1 6 100000 Für die dem Bankbetriebe dienenden Zweig- 
geschäfte und Agenturen von Bankan- 
stalten findet der Ansatz einer besonderen 
Normalanlage nicht statt. 
Bei Bankanstalten, deren Erträgnisse als 
Aerarialrente der bayerischen Staats- 
kasse zugehen, ist die Betriebsanlage mit 
der Hälfte der in Anlage II bestimmten 
Klassensätze zu bemessen. 
Für Institute, welche zu ihrem Betriebe 
Staats zuschüsse bezie en, findet, insolange 
diese Zuschüsse gewährt werden, der An- 
satz einer Normalanlage nach T. Nr. 35 
oder 36 nicht statt. 
Bangquiers B35a 50 —802| 250] Nach Art. 7. 
1 
Banquiers mit kleinerem Geschäfts- 
betriebe, auch Gelwechsler, 
Wechselstubeninhaber . Bsäb12—182440WieV0t· 
1 
Basaltbrüche E 97al 5 —18 30060|] Für jeden Gehilfen und Arbeiter o. U. 
III 3 K& 60 4. (conf. Vorbemerkung zu 
Tarifabth. E. auf dem Titelblatte.) 
Baugeschäfte mit eigenen Werkstätten 
für Bau-, Zimmerer-, Schreiner-, 
Schlosser-Arbeiten u. dergl. A 10b0 40 —8050|250] Nach Art. 7. 
Bauhandwerker, welche regelmäßig 
die selbständige Leitung oder 
Herstellung von Bauten über- 
nehmen . .A117—183060Nc1chAtt«7— 
Bauhandwerker, welche regelmäßig 
die Ein= oder Umdeckung von 
größeren Neubauten oder umfang. 
reicheren Gebäuden zur Ausführ- 
ung übernehmen AI22 3 5 71 9 Nach rt. 7. 
Bauhandwerker bei grinosngiben 
Betriebe . ..A13 1-2 3— Für Iiden e Gehilfen und Arbeiter o. Ul. 
ie halbe N 
  
 
	        
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