des Tarifs Normalanlage
Betriebsanlage
Bezeichnung der Gewerbe 2 8 a b c d und
7e - Bemerkungen
Sä-
ZASMJJJJL
Bandhändler (mit werthvolleren Ar-
tikeln oder bei größerem Betriebs-
umfange) B 4705 19 18330 60] Nach Art. 7.
2
» A 4— 1 2 — Für den ersten Gehilfen die halbe, für jeden
Bandmacher 50 folgenden die ganze N.A.
B — — 2 Nach Art. 7.
Bankanstalten 1 6 100000 Für die dem Bankbetriebe dienenden Zweig-
geschäfte und Agenturen von Bankan-
stalten findet der Ansatz einer besonderen
Normalanlage nicht statt.
Bei Bankanstalten, deren Erträgnisse als
Aerarialrente der bayerischen Staats-
kasse zugehen, ist die Betriebsanlage mit
der Hälfte der in Anlage II bestimmten
Klassensätze zu bemessen.
Für Institute, welche zu ihrem Betriebe
Staats zuschüsse bezie en, findet, insolange
diese Zuschüsse gewährt werden, der An-
satz einer Normalanlage nach T. Nr. 35
oder 36 nicht statt.
Bangquiers B35a 50 —802| 250] Nach Art. 7.
1
Banquiers mit kleinerem Geschäfts-
betriebe, auch Gelwechsler,
Wechselstubeninhaber . Bsäb12—182440WieV0t·
1
Basaltbrüche E 97al 5 —18 30060|] Für jeden Gehilfen und Arbeiter o. U.
III 3 K& 60 4. (conf. Vorbemerkung zu
Tarifabth. E. auf dem Titelblatte.)
Baugeschäfte mit eigenen Werkstätten
für Bau-, Zimmerer-, Schreiner-,
Schlosser-Arbeiten u. dergl. A 10b0 40 —8050|250] Nach Art. 7.
Bauhandwerker, welche regelmäßig
die selbständige Leitung oder
Herstellung von Bauten über-
nehmen . .A117—183060Nc1chAtt«7—
Bauhandwerker, welche regelmäßig
die Ein= oder Umdeckung von
größeren Neubauten oder umfang.
reicheren Gebäuden zur Ausführ-
ung übernehmen AI22 3 5 71 9 Nach rt. 7.
Bauhandwerker bei grinosngiben
Betriebe . ..A13 1-2 3— Für Iiden e Gehilfen und Arbeiter o. Ul.
ie halbe N