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des Tarifs Normalanlage
Betriebsanlage
Bezeichnung der Gewerbe i--r a bic und
-—.
s Bemerkungen
4 4
Fischhändler bei geringerem Betriebe-Bl 41001 2 3 Für den ersten Gehilfen die halbe, für
2 jeden folgenden die ganze N.A.
Fischhändler bei größerem BetriebeB46a 18 24 Nach Art. 7.
2
Flachsbereiter (Betrieb zur Spinn-
vorbereitung für Flachs) 4Z 1 2 Für den ersten Gehilfen die galbe, für
jeden folgenden die ganze N. A
Flachshändler 4 3 5 Wie vor.
Flaschenbierhändler 4382 Nach Art. 7.
Bei dem Detailverschleiß von Flaschen-
bier erhöht sich die Normalanlage in der
Weise, daß derselben für je 50 Hektoliter
verkauften Flaschenbieres ein Viertheil des
betreffenden Normalanlagesatzes zugerechnet
wird, wobei hinsichtlich der Berechnung der
Bruchtheile Art. 6 Abs. 3 des Gesetzes ent-
sprechend zur Anwendung zu kommen hat.
Eine Ermäßigung findet nicht statt. Die
Normalanlage wird jedem Gewerbe, in und
in Verbindung mit welchem der fragliche
Betrieb erfolgt, zugeschlagen.
Auf Flaschenbier, welches in Wirth.
schaften an die Gäste oder im sogenannten
Gassenschank abgesetzt wird, finden die
Bestimmungen über die Besteuerung des
Flaschenbierhandels keine Anwendung.
In gleicher Weise wie der Flaschenbier-
handel ist auch der Gewerbebetrieb solcher
Händler zu besteuern, welche, ohne gleich-
zeitig Wirthe zu sein, Bier über die Gasse
verkaufen.
Flaschner Al 18 2 3 5 Für den ersten Gehilfen die halbe, für
jeden folgenden die ganze N.A.
Flechtwaarenhändler BH 41bH1 2 3 Wie vor.
2
Fleckkugelbereiter A 41— 1 2 Wie vor.
Fleckschuhe und Tappen, Händler
mit solchen . ...B41a— 1 2 Wie vor.
2
Flegelbänderhändler BF 41a— 1 2 Wie vor.
2
Fleischextraktfabriken E l1l2819 181 24 Nach Art. 7. (conf. Vorbemerkung zu
VII Tarifabth. E auf dem Titelblatte.)
Fleischhändler (ohne Metzgerei) B 47a5 915 Nach Art 7
2
Fleischwaarenfabriken. E 131a 1 30 Nach Art. 7. (onf. Vorbemerkung zu
2
bo oo
Tarifabth. E auf dem Titelblatte.)