Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
des Tarifs Normalanlage 
Betriebsanlage 
Bezeichnung der Gewerbe S 3 8 a b c d und 
- *5 Bemerkungen 
—4 X 
l i 
Löther A 44 50¼ —NFür den ersten Gehilfen die halbe, für 
jeden folgenden die ganze N. A. 
Lohkuchenhändler B 4101—2 35|Wie vor. 
2 
Lohmühlen: 142 
IX 
a) in selbständigem Betriebe 1 1.— 3 7 18Nach Art. 7 
b) im Neben= und Wechselbetriebe 
mit Getreidemühlen . — —— ——Wie vor. 
— Von einer Betriebsanlage kann abgesehen 
werden, wenn der Betrieb im Verhältnisse 
zu dem Gesammtunternehmen von gering- 
fügiger Bedeutung erscheint; doch ist in 
diesem Falle einer der Normalanlagensätze 
der Tar. Nr. 142a in Ansatz zu bringen. 
Lohnkutscher: C 66 
a) bei geringerem Betriebe 1 2 3 5| Für die ersten zwei Pferde nichts, für 
/ 9 9 jedes folgende die halbe N. A. 
b) bei größerem Umfange —— 1525Nach Art. 7. 
Lohrindenhändler B 44 2 — 3 5 7| Für den ersten Gehilfen die halbe, für 
2 jeden folgenden die ganze N. A. 
Lokomobilen- 
und Fabriken 1# 10340 — 60 1202]Nach Art. “(. 
g . IV (conf. Vorbemerkung zu Tarifabth. auf 
Lokomotiven= dem Titelblatte.) 
Lokomobilen-Verleiher B 56 591 Nach Art. 7. 
3 
Lumpenhändler bei geringerem Be- 
triebe B 41b5 1—2 3 5| Für den ersten Gehilfen die halbe, für 
2 jeden folgenden die ganze N. A. 
Lumpenhändler bei igrößerem Be— 
triebe . B46a18—24 3060NaclpArt.7. 
2 
Lumpensammler B4Ilal — 50 1 2 — Für den ersten Gehilfen die halbe, für 
2 jeden folgenden die ganze N.A. 
Lunelweinfabrikation siehe Süßwein— 
fabriken 
I 
Luxusbäder siehe Badeanstalten. 
Luxuswaaren-Händler BF 4718 30NaAh Art. 7. 
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