Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6  44  719
des  Tarifs  Normalanlage
-—-  Betriebsanlage
Bezeichnung  der  Gewerbe  2  2  a  b  ·  4  und
———  —  Bemerkungen
+—  S
S——
Metallwaarenfabriken  (soferne  nicht
besonders  bezeichnet)  E  944  18  S30|]0]180]  Wie  vor.
I
Metallzwirnereien  E9444.Wie  vor.
II
Metaphyrsteinbrüche  E97¼  1LSSOêZBO60||Wie  vor.
In
Methhändler  B  4442  —  3  5  Für  den  ersten  Gehilfen  die  halbe,  für
2  jeden  folgenden  die  ganze  N.  A.
Methsieder  A  16  1  3¼  5|  Wie  vor.
Metzger  (Fleischer,  Schlächter),  und
zwar:  A26
a)  Alt-  und  Jungmerger,  Schwein.
metzger  .  3  —  5  7  9|  Nach  Art.  7.

Bei  geringerem  Betriebe  oder  im  Nebenbetriebe
  hat  für  die  Bemessung  der  Betriebsanlage
  die  durchschnitliche  Menge
des  alljährlich  ausgehauenen  Schlachtviehes
als  Anhaltspunkt  in  der  Art  zu  dienen,
daß  für  die  ersten  zehn  Stücke  geschlachteter
  Ochsen  nichts,  für  jedes  folgende
Stück  der  Betrag  von  30  H  in  Ansas
gebracht  wird;  2  Kühe,  Stiere  oder  Rinder,
dann  10  Kälber,  Eief  oder  Sswein

.  .  werden  gleich  einem  Ochsen  gezählt.
b)  Wurstwaarenverfertiger  und  gleich  chsen  ge
Rauchfleischmacher  im  größeren  .
Betriebe  .  ..·  4-71215Nach:)1kt.7
c)  Wurstwaarenverfertiger  und
Rauchfleischmacher  im  ge-  l
ringeren  Betriebe  Ro.  2338  (ür  den  ersten  Gehilfen  die  halbe,  für
d)  Kuttler  mit  geringerem  Be-  jeden  folgenden  die  ganze  N.N.
triebe  .  2  —  3  51  7
e)  Brandmetzger  ESchlächter,
Metzger  ohne  Verlag),  ebenso
Pferdeschlächter  und  Verfertiger  ·
von  Eßwaaren  aus  Pferde—  I
fleisch.  .  ....  1—2  31  —Wie  vor.
Meubelfabriken  E  1190  —  60120  Fur  seden  gehilsen  und  Arbeiter  o.  U.
VI  A.  60
(cont.  Vorbemerkung  zu  Tarifabth.  E  auf
dem  Titelblatte.)
Meubelhändler,  Meubelmagazine  Bl  47060  19  —  18  er  60|  Nach  Art.  7.
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