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des Tarifs Normalanlage
-—- Betriebsanlage
Bezeichnung der Gewerbe 2 2 a b · 4 und
——— — Bemerkungen
+— S
S——
Metallwaarenfabriken (soferne nicht
besonders bezeichnet) E 944 18 S30|]0]180] Wie vor.
I
Metallzwirnereien E9444.Wie vor.
II
Metaphyrsteinbrüche E97¼ 1LSSOêZBO60||Wie vor.
In
Methhändler B 4442 — 3 5 Für den ersten Gehilfen die halbe, für
2 jeden folgenden die ganze N. A.
Methsieder A 16 1 3¼ 5| Wie vor.
Metzger (Fleischer, Schlächter), und
zwar: A26
a) Alt- und Jungmerger, Schwein.
metzger . 3 — 5 7 9| Nach Art. 7.
Bei geringerem Betriebe oder im Nebenbetriebe
hat für die Bemessung der Betriebsanlage
die durchschnitliche Menge
des alljährlich ausgehauenen Schlachtviehes
als Anhaltspunkt in der Art zu dienen,
daß für die ersten zehn Stücke geschlachteter
Ochsen nichts, für jedes folgende
Stück der Betrag von 30 H in Ansas
gebracht wird; 2 Kühe, Stiere oder Rinder,
dann 10 Kälber, Eief oder Sswein
. . werden gleich einem Ochsen gezählt.
b) Wurstwaarenverfertiger und gleich chsen ge
Rauchfleischmacher im größeren .
Betriebe . ..· 4-71215Nach:)1kt.7
c) Wurstwaarenverfertiger und
Rauchfleischmacher im ge- l
ringeren Betriebe Ro. 2338 (ür den ersten Gehilfen die halbe, für
d) Kuttler mit geringerem Be- jeden folgenden die ganze N.N.
triebe . 2 — 3 51 7
e) Brandmetzger ESchlächter,
Metzger ohne Verlag), ebenso
Pferdeschlächter und Verfertiger ·
von Eßwaaren aus Pferde— I
fleisch. . .... 1—2 31 —Wie vor.
Meubelfabriken E 1190 — 60120 Fur seden gehilsen und Arbeiter o. U.
VI A. 60
(cont. Vorbemerkung zu Tarifabth. E auf
dem Titelblatte.)
Meubelhändler, Meubelmagazine Bl 47060 19 — 18 er 60| Nach Art. 7.
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