Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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des  Tarifs  Normalanlage
Betriebsanlage
Bezeichnung  der  Gewerbe  2  3  z  a  bred  und

-  Bemerkungen

S-S&———

  A

Spediteure,  Speditionsgeschäfte,  undB37
zwar:  1
a)  bei  größerem  Betriebe.  30  —50  1%%
Nach  Art.  7
b)  bei  geringerem  Betriebe  3—  6  9  15ür  die  Vermittlung  von  Geschäftsabschlüssen
  in  Kunstwein  hat  eine  Normalanlage
  von  40  in  Ansatz  zu  kommen.
Dieselbe  kann  bei  namhafterem  Geschäftsumfange
  bis  auf  das  Fünffache  ihres  Betrages
  erhöht  werden.  Sie  wird  jedem
Gewerbe  zugeschlagen,  in  welchem  eine
Vermittlung  der  bezeichneten  Art  geschieht.
Eine  Steuerermäßigung  findet  nicht  statt.
Speichergeschäfte  B  56.  5  915  18  Nach  Art.  7.
Spezereiwaarenhändler  B  4709180O  60]Wie  vor.
2
Spezialagenturen  von  Handelsgesellschaften,
  Auswanderungs-,
Zeitungs=  und  Annoncen-BureauxuB  38b1—  2  3  5|ach  Art.  7.

1  Die  Gewerbsteueranlage  der  Spezialagenturen
  unterbleibt,  wenn  für  das  gleiche
Unternehmen  in  Bayern  Hauptagenturen
oder  sonstige  leitende  Organe  bestehen.

Spezialagenturen  von  auswärtigen
Versicherungsanstalten  und  Gesellschaften
  für  ihren  Geschäfts.
betrieb  in  Bayern  BF  40b5.H  —  3  Nach  Art.  7.

1  Die  Gewerbsteueranlage  der  Spezial—
agenturen  unterbleibt,  wenn  für  das  gleiche
auswärtige  Unternehmeni  in  Bayern  General='&

  oder  Hauptagenturen  bestehen.
Spiegelbeleganstalten  1102c19  30100|]  Nach  Art.  7.
L  (conf.  Vorbemerkung  zu  Tarifabth.  x  auf
»  dem  Titelblatte.)
Spiegelbortenmacher  A  141  —  650  1  21  3  Für  den  ersten  Gehilfen  die  halbe,  für
«  »  iedcnfolgettdcndieganzeN.A.
Spiegelfabriken.  E810V430080|  Nach  Art.  7.
III  (conf.  Vorbemerkung  zu  Tarifabth.  E  auf
i  dem  Titelblatte.)
Spiegelglas-Beleger  M  11140  2  3]  Für  den  ersten  Gehilfen  die  halbe,  für
jeden  folgenden  die  ganze  N.  A.
Spiegelglasfabriken  (ausgenommen
die  Spiegelfabriken)  .  10220  —  30  180  Für  jeden  Gehilfen  und  Arbeiter  o.  U.
M  60  .
(„Ciik  Vorbemerkung  zu  Tarifabth.  E  auf
dem  Titelblatte.)