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des Tarifs Normalanlage
--- ——— Betriebsanlage
Bezeichnung der Gewerbe Z 3 — ble d und
.— — Bemerkungen
5 ——
Werden derartige Unternehmungen #
Gastwirthschaften nicht für Rechnung des
Gastwirths, sondern selbständig betrieben,
dann ist — unbeschadet des Zuschlags von
40 X Normalanlage für den Gastwinh —
die Gewerbsteuer gesondert zu veranlagen.
Der Gastwirth gilt jedoch als Verneker
der unternehmenden Gesellschaft und haftet
für die Entrichtung der Gewerbsteuer.
Eine Gewerbsteuer-Ermäßigung findet
in keinem Falle statt.
Theerdestillationen K 106 1884Nach Art. . »,..
V (conf. Vorbemerkung zu Tarifabth. E auf
dem Titelblatte)
Theerfabriken E 106 16 24%30|] Wie vor.
v
Theerhändler B 41b 2 35Für den ersten (ehilfen die halb., für
2 jeden folgenden die ganze N. A.
Theeröfen E 106 18 241 30 Nach Art. 7. · ,.
v (conf. Vorbemerkung zu Tarifabth. E auf
dem Titelblatte.)
Theersieder A 14 1 2 3| Für den ersten Gehilfen die halbe, für
# jeden folgenden dic ganze N. A.
Theer, Verarbeitung von solche 106 18244|Nach Art. 7. 6 *½
V (conf. Vorbemerkung zu Tarifabth. E au'
dem Titelblatte.)
Theeschenken, und zwar: 82
a) mit größerem Betriebe 304000]Nach Art. 7.
b) mit geringerem Betriebe 5 912| Für den ersten Gehilfen oder Arbeite-
o. U. die halbe, für jeden folgenden
die ganze N. A.
Thierausstopfer. 4 1 21 — Für den ersten Gehilfen die halbe, für
jeden folgenden die ganze N. A.
Thongräbereien E! 97a 18 30 60 Für jeden Gehilfen und Arbeiter o. li.
m 3 4 60 5. ·
(conf. Vorbemerkung zu Tarifabth. E au'
dem Titelblatte.)
Thonöfenfabriken E 999 30 600180| Wie vor.
* I »
Thonröhrenfabriken F 9919 30 60180| Wie vor.
1 l
Thonschlemmen. Iz; 97a5,183060Wicvot«
1
Thonwaarenfabriken E 99 9 —30 60 180 Wie vor.
III
Thonwerke 97aB05 18830| 60|] Wie vor.
III s