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Beilage XII.
Gemäß Art. 28 Abs. 3 und Art. 31 Abs. 3 Ziffer 2 des Gewerhsteuergese dee vom
9. Juni 1899 werden Sie veranlaßt, nachstehend binen zu
erklären, welchen steuerpflichtigen Ertrag Sie aus dem Betriebe Ihre
. in jedem der beiden letzten Geschäftsjahrer erzielt haben.
Die Erklärung kann auch mündlich zu Protokoll des Rentamts abgegeben werden.
Für die Berechuung des steuerpflichtigen Ertrags sind die in Abdruck beigefügten Be-
stimmungen des Art. 7 Abs. 2 und des Art. 10 des Gewerbsteuergesetzes maßgebend. Hie-
bei wird besonders auf Art. 10 Abs. 2 Ziff. 1 lit. d und Ziff. 3 lit. a, b und c zur
entsprechenden Wahrnehmung aufmerksam gemacht.
Steuerpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigungsgrund der an sie gerichteten
Aufforderung zur Erklärung über den gewerbsteuerpflichtigen Ertrag ihres Gewerbebetriebs
nicht oder nicht rechtzeitig entsprechen, verlieren nach Vorschrift in Art. 31 Abs. 3 Ziffer 5
des Gewerbstenergesetzes die gesetzlichen Rechtsmittel gegen ihre Gewerbsteueranlage für die
treffende Steuerperidode.
Ferner ist die Nichtbefolgung der bezeichneten Aufforderung, dann die unrichtige oder
unvollständige Abgabe der Erklärung in Art. 64 Abs. 1 lit. a und b mit Strafe bedroht.
den . . ten.
An Ll. Rentamt.
Erklärung des Gewerbtreibenden.
Ich bestätige hiemit, daß der steuerpflichtige Ertrag der von mir betriebenen Gewerbe
(sfolgt Bezeichn ung) ..... . .
ich nach den Bestimmungen in Art. 7 Abs. 2 und Art. 10 des Gewerb-
steuergesetzes vom 9. Juni 1899
für das Geschäftsjahrn auf 4
„ „ „ „„ 11 MAC.
in SaSaa. 4
im Durchschnitte für Ein Jahr sohin af 277 berechnet.
Ich versichere hiemit, vorstehende Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben.
den . . ten.
Anmerkung. Dem Steuerpflichtigen steht es frei, die seinen Angaben n zu Grunde licgenden Verechnungen vder
"6 andere Erläuterungen 2c. hier oder auf einer besonderen Anlage mitzutheilen. 128