Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

44. 817 
Beilage XV. 
Sie werden hiemit benachrichtigt, daß bei der Neuanlage der Gewerbsteuer pro 19 
Ihre Jahressteuer affff . und zwar nach Tarif-Nummier 
mit.................... Normalanlage 
und niitt:t: . . .. Betriebsanlage (*. 
Gegen die Festsetzung ist — vorbehaltlich des in Art. 30, 31 Abs. 3 Ziff. 5, dann 
Art. 42 Abs. 2 und 5 des Gewerbsteuergesetzes über den etwaigen Verlust des Berufungs- 
rechts enthaltenen besonderen Bestimmungen — Berufung zulässig, welche innerhalb fünf 
Wochen vom Tage der Auflegung der Steuerliste in Ihrer Gemeinde an 
gerechnet beim unterfertigten Rentamte einzulegen wäre. 
An 
inr * Angabe des der Einsteuerung zu Grunde 
gelegten Ertrages bezw. der Betriebsmerk- 
male (Zahl der Gehilfen 2c. 2c.)
	        
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