Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

44.  817

Beilage  XV.

Sie  werden  hiemit  benachrichtigt,  daß  bei  der  Neuanlage  der  Gewerbsteuer  pro  19

Ihre  Jahressteuer  affff  .  und  zwar  nach  Tarif-Nummier
mit....................  Normalanlage
und  niitt:t:  .  .  ..  Betriebsanlage  (*.

Gegen  die  Festsetzung  ist  —  vorbehaltlich  des  in  Art.  30,  31  Abs.  3  Ziff.  5,  dann
Art.  42  Abs.  2  und  5  des  Gewerbsteuergesetzes  über  den  etwaigen  Verlust  des  Berufungsrechts
  enthaltenen  besonderen  Bestimmungen  —  Berufung  zulässig,  welche  innerhalb  fünf
Wochen  vom  Tage  der  Auflegung  der  Steuerliste  in  Ihrer  Gemeinde  an
gerechnet  beim  unterfertigten  Rentamte  einzulegen  wäre.

An

inr  *  Angabe  des  der  Einsteuerung  zu  Grunde
gelegten  Ertrages  bezw.  der  Betriebsmerkmale
  (Zahl  der  Gehilfen  2c.  2c.)