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truppen — in Bayern von dem Chef des Ingenieurcorps — für die von ihnen
aufzustellenden Formationen beansprucht werden.
Den Bahnverwaltungen bleibt es anheimgestellt, Anträge auf Belassung
einzelner schwer zu ersetzender Beamten bei der anfordernden Stelle vorzulegen.
Ueber den Abgang eines zu Feldeisenbahnformationen bestimmten Offiziers
hat das heimathliche Generalkommando desselben Mittheilung an den Chef des
Generalstabs der Armee oder zutreffenden Falls an den Inspekteur der Verkehrs-
truppen — in Bayern an den Chef des Ingenieurcorps zu machen, welche
den Ersatz bestimmen.“
Im ersten Absatz der Ziffer 4 wird für „Chef des Generalstabs der Armee“ gesetzt:
„Inspekteur der Verkehrstruppen."
Im zweiten Absatz der Ziffer 4 wird am Schlusse hinzugefügt:
„Treten Aenderungen hinsichtlich der bestimmten Mannschaften ein, so
haben die Generalkommandos im Benehmen mit den Bahnverwaltungen Ersatz
sicherzustellen. Mittheilung über solche Neubestimmungen erfolgt durch Ver-
mittelung der Generalkommandos an die Jnspektion der Verkehrstruppen, in
Bayern an den Chef des Ingenieurcorps.“
128.
In Ziffer Zb wird nach „im Einverständniß mit dem Reichs-Eisenbahnamt“ eingefügt:
„unter Mittheilung des Ergebnisses an die Inspektion der Verkehrstruppen."“
Muster 4.
In der Anmerkung wird zwischen „bei den Pionieren: braun“ und „bei dem Train:
hellblau“ eingefügt:
„bei den Telegraphentruppen: braun mit blauer Einfassung,“
Muster 13.
In der Spalte „Landheer“ wird hinter „Eisenbahntruppen“ eine Längsspalte: „Telegraphen=
truppen“ eingefügt.
In der Klammer der Spalte „Bemerkungen“ wird für „Eisenbahn= und Luftschiffertruppen“:
„Verkehrstruppen — Eisenbahn-, Telegraphen- und Luftschiffertruppen —"“ gesetzt.
Anlage 1.
Landwehr= Bezirkseintheilung für das Deutsche Reich.
In der Spalte „Bundesstaat“ der Ueberschrift werden die Worte „und Bayern“ durch die
Worte „Bayern und Sachsen“ ersetzt.