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Nr. 18417.
Bekanntmachung, Amtsbezirksänderung der Gemeinden Breitbrunn, Chiemsee, Eggstätt
und Gstadt betreffend.
Kgl. Staatsministerien der Iustiz, des Innern und der Finanzen.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern
Verweser, haben Allerhöchst zu genehmigen geruht, daß die Gemeinden Breitbrunn, Eggstätt,
Chiemsee und Gstadt vom 1. Januar 1900 ab von dem Bezirksamte Traunstein sowie
dem Amtsgerichte, Rentamte und Distrikte Trostberg abgetrennt und dem Bezirksamte und
Rentamte Rosenheim sowie dem Amtsgerichte und Distrikte Prien zugetheilt werden.
München, den 16. September 1899.
In Vertretung: In Vertretung:
Der k. Staatsrath: Der k. Staatsrath:
Dr. Frhr. v. Kronrod. von Neumayr. von May.
Nr. 59621I.
Bekauntmachung, die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend.
##Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußbern.
Auf die am 20. ds. Mts. in provisorischer Weise und am 1. Oktober ds. Is. definitiv
zur Eröffnung gelangende Bahnlinie Amorbach-Landesgrenze in der Richtung gegen
Walldürn finden die Bestimmungen der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns
(Bekanntmachungen vom 10. Dezember 1892, 22. Mai 1897 und 14. Juni 1898 —
Gesetz= und Verordnungs Blatt 1892 S. 912 ff., 1897 S. 209 f. und 1898 S. 327 f.)
Anwendung.
München, den 17. September 1899.
In Vertretung:
Der k. Staatsrath:
rhr. v. Raesfeldt.
Nr. 20118l1.
Bekanntmachung, die Verlegung der Amtssitze der Forstämter Martinlamitz, Grimmschwinden
und Gefäll betreffend.
füönigliches Staatsministerium der Finanzen.
Ministerialforstabtheilung.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern
Verweser, haben Allerhöchst zu bestimmen geruht, daß nach Verlegung der Amtssitze in
die nachbezeichneten Orte das Forstamt Martinlamitz künftig die Bezeichnung „Forstamt
Kircheulamitz“, das Forstamt Grimmschwinden die Bezeichnung „Forstamt Dombühl“