Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

  
eset und Verarduungsgurt 
für das 
Königreich Bayern. 
11. 
München, den 11. März 1899. 
Inhaltt: 
Bekanntmachung vom 24. Februar 1899, die Abänderung des Verzeichnisses der den Militäranwärtern im 
Reichsdienste vorbehaltenen Stellen betreffend. — Bekanntmachung vom 1. März 1890, den Unterstitzunge- 
verein für die Hinterbliebenen von Offizieren, Sanitätseffizieren und oberen Beamten des K. Bayer. Heeres 
betreffend. — Hoftitel-Verleihungen. — Ordens-Verleihungen. 
  
  
  
  
  
Nr. 4213. 
Bekanuntmachung, die Abänderung des Verzeichnisses der den Militäranwärtern im Reichsdienste 
vorbehaltenen Stellen betreffend. 
###Staatsministerium des Innern und fl. Kriegsministerium. 
Unter Bezugnahme auf die Ausschreiben vom 15. Oktober 1894 (Gesetz= und Ver- 
ordnungsblatt S. 588) und vom 12. März 1898 (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 175) 
wird nachstehend eine Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 25. Jannar ds. Is., welche 
im Centralblatte für das Deutsche Reich S. 23 abgedruckt ist, zur allgemeinen Kenntniß 
gebracht. 
München, den 24. Februar 1899. 
Frhr. v. Feilitzsch. Frhr. v. Asch. 
  
Abdruck. 
Bekannutmachung. 
In dem Verzeichnisse der den Militäranwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen 
(Anlage D der Anstellungsgrundsätze für Militäranwärter vom 7./21. März 1882, 
Central-Blatt S. 123) wird hinter Abschnitt 1 eingefügt: s 
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