1190
Ordens- und Titel-Verleihungen.
Im Namen Seiner Moajestät des flönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'n 30. Oktober 1900
allergnädigst bewogen gefunden, nachstehende
Ordensauszeichnungen zu verleihen:
I. den Verdienstorden vom heiligen
Michael I. Klasse:
dem k. Staatsrathe i. o. D. und Präsi-
denten des k. Obersten Rechnungshofes,
Ludwig von May;
II. das Komthurkreuz des Verdienstordens
der Bayerischen Krone:
dem k. Kämmerer Rudolf Freiherrn von
Roman, Präsidenten der k. Regierung von
Oberfranken,
dem k. Kämmerer Ludwig Freiherrn Fuchs
von Bimbach und Doruheim, Präsi-
denten der k. Regierung von Niederbayern;
III. den Verdienstorden vom heiligen
Michael II. Klasse:
dem Bischof von Augsburg, Dr. Petrus
Ritter von Hötzl, Reichsrath der Krone
Bayern;
IV. den Verdienstorden vom heiligen
Michael IV. Klasse:
dem k. Kämmerer Otto Freiherrn von
Ritter zu Grünstein, Legationsrath bei
der k. Gesandtschaft am k. italienischen Hofe.
Ferner haben Seine Königliche
Hoheit Prinz Luitpold, des König-
reichs Bayern Verweser, dem k. außer-
ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten
Minister beim k. Württembergischen, sowie
bei dem Großherzoglich Badischen und Groß-
herzoglich Hessischen Hofe, Kurt Freiherrn
von der Pfordten, gebührenfrei den
Titel und Rang eines k. Staatsrathes im
außerordentlichen Dienste allergnädigst zu
verleihen geruht.
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme fremder Dekorationen.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 30. Oktober ds. Is. dem Direktions-
rathe der pfälzischen Eisenbahnen, Karl
Müller in Ludwigshafen a. Rh., für den
ihm von Seiner Majestät dem Deutschen
Kaiser, Könige von Preußen, verliehenen k.
preußischen Kronen-Orden 3. Klasse, und
unter'n 31. Oktober ds Is. dem k. Hof-
sekretär und Vorstand der k. Hofkasse, Geheimen
Hofrathe Ludwig Ritter von Klug, für das
ihm von Ihrer Majestät der Königin-Regentin
von Spanien verliehene Kommandeurkreuz
1. Klasse des k. spanischen Ordens Isabellas
der Katholischen
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen
zu ertheilen.