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Privat-Lehranstalten.
Königreich Preußen.
Osnabrück: #Nölle'sche Handelsschule des Dr. L. Lindemann.
Anmerk. Die Berechtigung hat vorläufig nur bis zum Michaelistermin 1902 einschließlich
Geltung.
Königreich Sachsen.
Dresden: Real-Abtheilung der Lehr= und Erziehungs-Anstalt des Pastors a. D. Johannes Friedrich
Ludwig Prinzhorn (früher: Ernst Böhme).
Anmerk. Die Berechtigung hat nur bis zum Ostertermin 1901 einschließlich Geltung.
#Realklassen der Unterrichts= und Erziehungs-Anstalt des Dr. Ernst Zeidler.
Anmerk. Die Berechtigung hat vorläufig nur bis zum Michaelistermin 1902 einschließlich
Geltung.
Leipzig: Erziehungs-Anstalt des Dr. Robert Barth (früher: Dr. E. J. Barth).
Anmerk. Die Uebertragung der Berechtigung auf den neuen Leiter Dr. Robert Barth
beginnt zu Ostern 1901.
Privat-Realschule von Otto Albert Toller.
Anmerk. Die Berechtigung hat vorläufig nur bis zum Michaelistermin 1902 einschließlich
Geltung.
Großherzogthum Hessen.
Mainz: #Privat-Lehranstalt von Adolph Schickert.
Anmerk. Die Anstalt ist am 7. Mai 1900 aufgelöst.
Offenbach a. Main: Goetheschule des Dr. Pius Sack.
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft für die im Juni 1900 geprüften
und für reif erklärten Schüler. Sie gilt vorläufig nur bis zum Prüfungstermine
des Jahres 1902 einschließlich.
Fürstenthum Waldeck.
Pyrmont: Pädagogium des Dr. Hermann Karl Gotthilf Caspari (Progymnasial-Abtheilung und
#Realschul-Abtheilung mit kaufmännischem Rechnen und Unterricht in der Buchführung).
Anmerk. Die Berechtigung hat vorläufig nur bis zum Michaelistermin 1902 einschließlich
Geltung.
. Fürstenthum Reuß jüngerer Linie.
Gera: Amthor'sche höhere Privat-Handelsschule unter Leitung des Dr. Friedrich Claußen.
Anmerk. Der bisherige Zusatz „(Handels-Akademie)“ ist in Wegfall gekommen.
Berlin, den 22. November 1900.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Graf v. Posadowsky.
X) Die nachfolgenden Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund des Bestehens einer unter
Leitung eines Regierungs-Kommissars abgehaltenen Entlassungs-Prüfung ausstellen, sofern für diese Prüfung die
Prüfungsordnung von der Aussichtsbehörde genehmigt ist. Befreiungen von der mündlichen Prüfung
oder einzelnen Theilen derselben sind unstatthaft.