Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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Privat-Lehranstalten.

Königreich  Preußen.

Osnabrück:  #Nölle'sche  Handelsschule  des  Dr.  L.  Lindemann.
Anmerk.  Die  Berechtigung  hat  vorläufig  nur  bis  zum  Michaelistermin  1902  einschließlich
  Geltung.

Königreich  Sachsen.

Dresden:  Real-Abtheilung  der  Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt  des  Pastors  a.  D.  Johannes  Friedrich
  Ludwig  Prinzhorn  (früher:  Ernst  Böhme).
Anmerk.  Die  Berechtigung  hat  nur  bis  zum  Ostertermin  1901  einschließlich  Geltung.
#Realklassen  der  Unterrichts=  und  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Ernst  Zeidler.
Anmerk.  Die  Berechtigung  hat  vorläufig  nur  bis  zum  Michaelistermin  1902  einschließlich
  Geltung.
Leipzig:  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Robert  Barth  (früher:  Dr.  E.  J.  Barth).
Anmerk.  Die  Uebertragung  der  Berechtigung  auf  den  neuen  Leiter  Dr.  Robert  Barth
beginnt  zu  Ostern  1901.
Privat-Realschule  von  Otto  Albert  Toller.
Anmerk.  Die  Berechtigung  hat  vorläufig  nur  bis  zum  Michaelistermin  1902  einschließlich
  Geltung.

Großherzogthum  Hessen.
Mainz:  #Privat-Lehranstalt  von  Adolph  Schickert.
Anmerk.  Die  Anstalt  ist  am  7.  Mai  1900  aufgelöst.
Offenbach  a.  Main:  Goetheschule  des  Dr.  Pius  Sack.
Anmerk.  Die  Anerkennung  hat  rückwirkende  Kraft  für  die  im  Juni  1900  geprüften
  und  für  reif  erklärten  Schüler.  Sie  gilt  vorläufig  nur  bis  zum  Prüfungstermine
  des  Jahres  1902  einschließlich.

Fürstenthum  Waldeck.

Pyrmont:  Pädagogium  des  Dr.  Hermann  Karl  Gotthilf  Caspari  (Progymnasial-Abtheilung  und
#Realschul-Abtheilung  mit  kaufmännischem  Rechnen  und  Unterricht  in  der  Buchführung).
Anmerk.  Die  Berechtigung  hat  vorläufig  nur  bis  zum  Michaelistermin  1902  einschließlich
  Geltung.
.  Fürstenthum  Reuß  jüngerer  Linie.

Gera:  Amthor'sche  höhere  Privat-Handelsschule  unter  Leitung  des  Dr.  Friedrich  Claußen.
Anmerk.  Der  bisherige  Zusatz  „(Handels-Akademie)“  ist  in  Wegfall  gekommen.

Berlin,  den  22.  November  1900.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Graf  v.  Posadowsky.

 

X)  Die  nachfolgenden  Anstalten  dürfen  Befähigungszeugnisse  nur  auf  Grund  des  Bestehens  einer  unter
Leitung  eines  Regierungs-Kommissars  abgehaltenen  Entlassungs-Prüfung  ausstellen,  sofern  für  diese  Prüfung  die
Prüfungsordnung  von  der  Aussichtsbehörde  genehmigt  ist.  Befreiungen  von  der  mündlichen  Prüfung
oder  einzelnen  Theilen  derselben  sind  unstatthaft.