Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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Nr.  27320.

Bekanntmachung,  Nachtragsverzeichniß  derjenigen  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von
Zeugnissen  über  die  Befähigung  zu  dem  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind,  betreffend.

fl.  Staatsministerium  des  Innern  und  fl.  Kriegsministerinm.

Unter  Bezugnahme  auf  die  Bekanntmachung  vom  25.  Juli  l.  Is.  (Gesetz=  und  Verordnungs-Blatt
  S.  1063)  sowie  im  Hinblick  auf  §  90,  3  der  Wehrordnung  für  das  Königreich
  Bayern  wird  das  in  Nr.  51  des  Centralblattes  für  das  Deutsche  Reich  abgedruckte
Nachtragsverzeichniß  derjenigen  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die
Befähigung  zu  dem  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind,  veröffentlicht.

München,  den  10.  Dezember  1900.

Dr.  Frhr.  v.  Feilitzsch.  Frhr.  v.  Asch.

 

Nachtrags-Verzeichniß
derjenigen  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die
Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind.
(Vergl.  Bekanntmachung  vom  25.  Juni  1900,  Central-Blatt  S.  417.)

 

Bemerkung:
Die  mit  #x  bezeichneten  Lehranstalten  haben  keinen  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.

 

Oeffentliche  Lehranstalten.

A.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  zweiten  Klasse  zur
Darlegung  der  Befähigung  genügt.
a.  Gymnasien.
Königreich  Preußen.

Höchst  a.  Main:  Gymnasium  (verbunden  mit  Real-Progymnasium)  —  bisher:  Progymnasium  (verbunden
  mit  Real-Progymnasium),  unter  C.  a.  1  des  Hauptverzeichnisses.

Fürstenthum  Lippe.

Detmold:  Gymnasium  Leopoldinum  (verbunden  mit  Realschule)  —  bisher:  Gymnasium  Leopoldinum
(verbunden  mit  Real-Progymnasium).

c.  Ober-Realschulen.

Königreich  Württemberg.
Stuttgart:  [Wilhelms-Realschule  (bisher  unter  B.  c.  I.  des  Hauptverzeichnisses).