Full text : Erläuterungen des Atlas zur Geschichte der sächsischen Länder.

 
 

1867.

l)  für  Briefe  nach  dem  Brief-Porto-  Sabe  (§§.  1  und  2),
5)  für  Packete  nach  dem  Packet-Porko.  Satze  (§.  7),
2)  das  Werth.  Porto  nach  dem  angegebenen  Werthe  (§.  10).

   
     
       

8.  10.
Werlh  ·  Noilo.  Das  Werth-  Porto  beträgt  für  den  angegebenen  Werth
unte  *  4  „  Idtt.  *8  *5  W  —  *  r.h
auf  Eutserningen.  zntern,  bis  10  Meilen  hen  (idn#r  legl.  Gl#r)  gr.  (3|  Kr.),
uer  10  bis  5  „  „  G31  Kr.)?  „  (7Kr.)  2  „  (7  Kr.),
„  50  Meilen  1.  „  (7  Kr.)  4  „  (14  Kr.)  4  „  (14  Kr.).
Für  Gelosendungen,  sowie  für  Sendungen  von  Papieren  im  Werthe  von  mehr
als  1000  Thlr.  (1750  Fl.)  tritt  für  den  1000  Thlr.  (1750  Fl.)  übersteigenden
Theil  der  declarirten  Summe  eine  Ermäßigung  des  Werth-Portos  auf  die  Hälfte

der  vorstehenden  Sätßze  ein.

           
       

«  «

         
      
     

§.1l.
Ulsssslumslsm  Wenn  mehrere  Sendungen  zu  einem  Begleitbriese  (Adresse)  geaumust.
  hören,  so  wird  für  jedes  einzelne  Stück  die  Taxe  selbsiständig  berechnet,
«  und  zwar  sowohl  in  Beziehung  auf  das  Packet-Porto  (§.  7),  als  auf  das  Werth-Porto
  (F.  10).

 
    
        
    
   

 

Sendungen  nach  zrd  bon  den  arerhalb  des  Preußischen  Postgebiets
belegenen  Orten
8.  15.
Das  Porto  für  Sendungen  nach  und  von  den  außerhalb  des  Preußischen  Postgebiets
  belegenen  Orten  richtet  sich  nach  den  mit  den  betreffenden  fremden  Postverwaltungen
  abgeschlossenen  Verträgen.

D.  Porto  für

    

    
    
    
     
     

I.  Porto  für  ian  und  für  Rücksendung.
16.
Nachse#ung.  Für  nachzusendende  H  wird  das  Porto  und  beziehungsweise
  auch  das  Werth-Porto  von  Bestimmungsort  zu  Bestimmungsort  zugeschlagen,
jedoch  mit  der  Beschränkung.
daß  das  Porto  höchstens  nur  betragen  darf: