Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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Civilversorgungsschein. 
Dem (Vor und Zuname, Dienstgrad, Truppentheil 2c.) ist 
gegenwärtiger Civil= 
versorgungsschein nach einer aktiven Dienstzeit von 
Jahren 
ertheilt worden. 
Mdonaten 
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Civildienst bei den 
Reichsbehorden, 
den Staatobehörden 
aller Bundesstaaten und den Kommunal- 
behörden u. s. w. des Bundesstaates, dessen Staatsangehörigkeit er seit 2 Jahren 
besiet, 
nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt. 
Der Jnhaber bezieht eine Pension vo . 
19 Z 
N. N., den ten 
(Stempel) 
Jahre. 
(Nr. des Civilversorgungsscheines.) 
(Fr. der Invalidenliste.) 
Verleihung des erblichen Adels. 
Im Namen Seiner Majestät des fönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'mm 3. Februar ds. Ie. 
allergnädigst bewogen gefunden, dem Guts- 
und Fabrikbesitzer Adolph Büsing zu Zinneberg 
den erblichen Adel mit der Benennung 
„von Büsing-Orville“ zu verleihen. 
Auszug aus der Adelsmatritzel des 
Königreiches. 
Der Adelsmatrikel wurde einverleibt: 
unter'm 16. Februar 1900 der Direktor 
Mark . . Pfg. monatlich. 
(Behörde, welche über den Anspruch auf den Civil= 
versorgungsschein entschieden hat). 
(Unterschrift 
des betreffenden Militärvorgesetzten.) 
der k. Regierungefinanzkammer von Ober- 
franken, Ludwig Ritter von Fahrmbacher 
in Bayreuth, für seine Person als Ritter 
des Verdienstordens der Bayerischen Krone bei 
der Ritter-Klasse Lit. F, Fol. 29, Act. 
Num. 26481 und 
unter'm 21. Februar 1900 der Wirkliche 
Geheime Admiralitätsrath und Direktor der 
Deutschen Seewarte, Professor Dr. Georg 
Nitter von Neumayer in Hamburg, für 
seine Person als Comthur des Verdienstordens 
der Bayerischen Kronce bei der Ritter Klasse 
Lit., N., Fol. 15, Act.-Jum. 2914l.
	        
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