Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

esth und L 
für das 
Königreich Bayern. 
  
  
13. 
Müduchen, den 10. März 1900. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 5. März 1900, den Vermögensstand des Militär-Wittwen- und Waisenfonds, dann des 
Invaliden= und des Militär-Milden-Stiftungsfonds für das Etatsjahr 1898 betreffend. — Bekanntmachung 
vom 2. März 1900, Gesuch der bayerischen Handelsbank um Genehmigung zur Ausgabe neuer Serien von 
Hypothekenpfandbriefen betreffend. — Hoftitel-Verleihungen. — Ordens-Verleihungen. 
  
  
Bekanntmachung, den Vermögensstand des Militär-Wittwen= und Waisenfonds, dann des 
Invaliden= und des Militär-Milden-Stiftungsfonds für das Etatsjahr 1898 betreffend. 
fl. Kriegsministerium. 
Im Namen Seiner Mojestät des RKönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Ver- 
weser, haben, nachdem im versammelten Staatsrathe über den Vermögensstand des Militär- 
Wittwen= und Waisenfonds, dann des Invaliden= und des Militär-Milden-Stiftungsfonds 
für das Etatsjahr 1898 Vortrag erstattet worden war, Allerhöchst zu genehmigen geruht, 
daß die Resultate des Vermögensstandes der bezeichneten Fonds durch das Gesetz= und 
Verordnungsblatt zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. 
München, den 5. März 1900. 
rhr. v. Asch. 
26
	        
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