Inhaltsverzeichnis : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

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Die  nach  Ziff.  2  u.  U.  zulässige  Spannungserhöhung  ist  für  die  höheren
Geschosse  in  gleichem  Verhältnis  wie  vorstehend  zu  ermäßigen.  ·
c)betStutzenvonBrucken....  .  .....30kg!q0m
(vergl.  Ziff.  5).
4.  Biegung  und  erzentrischer  Druck.  Nach  dem  Grad  der  Erschütterungen
wird  die  zulässige  Druckspannung  des  Betons  c#  und  die  Zugspannung  des  Eisens  —,  wie
nachstehend  festgesetzt:

 

 

Art  des  Bauwerks  oder  des  Bauteils  ob  *nv
kg  dem  ks  /  gem
Hochbauten  (einschl.  Fabriken)  mit  vorwiegend  ruhender  Last  40  1200
)NRahmen  und  Bogen  40  1200

Wegen  Erhöhung  der  Betonspannung  bei  Nohmen  und
Bogen  vergl.  Ziff.  2.

c)  Platten  von  weniger  als  10  cm  Stärke  sowie  Banteile,  die
der  unmittelbaren  Einwirkung  von  Stößen  und  Erschütterungen
durch  Maschinen  usw.  ausgesetzt  sind,  Haupttreppen,  Tanzsäle,
Fabriken  usw.  ·.  35  1000

d)  Die  Teile  von  Straßenbrücken,  die  ber  unmittelbaren  Erschutterung
  durch  Lastwagen  und  Dampfwalzen  ausgesetzt  sind,
sehr  stark  (z.  B.  durch  schwere  Maschinen)  erschütterte  sonstige

 

 

Tragwerke  und  Durchfahrten  .....  35  900
e)  Die  übrigen  Teile  von  Straßenbrücken  40  1000
)  Brücken  unter  Eisenbahngleisen  bei  einem  Schotterbeit  von

mindesiens  0,30  m  Stärke  (vergl.  auch  §  17,  Ziff.  5)  30  750

5.  Auf  Verlangen  der  Baupolizei  ist  in  den  Gruppen  c,  d  und  e  (Ziff.  4  die  veränderliche
  Last  mit  dem  1,5fachen  in  die  Rechnung  einzusetzen;  dann  sind  aber  die  Werte
%  40  kg/qdcm  und  c.—  1200  kg/a#cm  der  Rechnung  zugrunde  zu  legen.  Ausnahmsweise
  kann  in  Gruppe  c  für  Bauteile,  die  besonders  starken  Erschütterungen  (z.  B.  durch
Rotationsmaschinen)  ausgesetzt  sind,  eine  Erhöhung  des  Beiwertes  über  1,5  (bis  höchstens  2)
gefordert  werden.

Wird  mit  dem  Beiwert  1,5  gerechnet,  so  kann  bei  Berechnung  von  Brückenstützen
(vergl.  Ziff.  3,c)  von  der  Druckspannung  c#  40  kg/dem  ausgegangen  werden.

6.  An  den  Unterseiten  der  Schrägen  oder  Kehlen  von  Plattenbalken,  wo  diese  an  die
Mittelstützen  anschließen,  kann  die  Druckspannung  um  ½⅛,  jedoch  nicht  über  50  kg/cm
erhöht  werden.