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Die nach Ziff. 2 u. U. zulässige Spannungserhöhung ist für die höheren
Geschosse in gleichem Verhältnis wie vorstehend zu ermäßigen. ·
c)betStutzenvonBrucken.... . .....30kg!q0m
(vergl. Ziff. 5).
4. Biegung und erzentrischer Druck. Nach dem Grad der Erschütterungen
wird die zulässige Druckspannung des Betons c# und die Zugspannung des Eisens —, wie
nachstehend festgesetzt:
Art des Bauwerks oder des Bauteils ob *nv
kg dem ks / gem
Hochbauten (einschl. Fabriken) mit vorwiegend ruhender Last 40 1200
)NRahmen und Bogen 40 1200
Wegen Erhöhung der Betonspannung bei Nohmen und
Bogen vergl. Ziff. 2.
c) Platten von weniger als 10 cm Stärke sowie Banteile, die
der unmittelbaren Einwirkung von Stößen und Erschütterungen
durch Maschinen usw. ausgesetzt sind, Haupttreppen, Tanzsäle,
Fabriken usw. ·. 35 1000
d) Die Teile von Straßenbrücken, die ber unmittelbaren Erschutterung
durch Lastwagen und Dampfwalzen ausgesetzt sind,
sehr stark (z. B. durch schwere Maschinen) erschütterte sonstige
Tragwerke und Durchfahrten ..... 35 900
e) Die übrigen Teile von Straßenbrücken 40 1000
) Brücken unter Eisenbahngleisen bei einem Schotterbeit von
mindesiens 0,30 m Stärke (vergl. auch § 17, Ziff. 5) 30 750
5. Auf Verlangen der Baupolizei ist in den Gruppen c, d und e (Ziff. 4 die veränderliche
Last mit dem 1,5fachen in die Rechnung einzusetzen; dann sind aber die Werte
% 40 kg/qdcm und c.— 1200 kg/a#cm der Rechnung zugrunde zu legen. Ausnahmsweise
kann in Gruppe c für Bauteile, die besonders starken Erschütterungen (z. B. durch
Rotationsmaschinen) ausgesetzt sind, eine Erhöhung des Beiwertes über 1,5 (bis höchstens 2)
gefordert werden.
Wird mit dem Beiwert 1,5 gerechnet, so kann bei Berechnung von Brückenstützen
(vergl. Ziff. 3,c) von der Druckspannung c# 40 kg/dem ausgegangen werden.
6. An den Unterseiten der Schrägen oder Kehlen von Plattenbalken, wo diese an die
Mittelstützen anschließen, kann die Druckspannung um ½⅛, jedoch nicht über 50 kg/cm
erhöht werden.