Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

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Die  Benutzung  anderer  Knickformeln  soll  nicht  ausgeschlossen  sein;  doch  bedarf  es
daneben  des  Nachweises  der  Knicksicherheit  nach  der  Eulerschen  Formel.u)

10.  Ist  eine  Stütze  exzentrisch  belastet  oder  ist  die  Möglichkeit  vorhanden,  daß
sie  seitliche  Drücke  erhält  (z.  B.  in  Fabriken  und  Lagerhäusern),  so  sind  neben  dem  Nachweis
der  Knicksicherheit  (vergl.  Ziff.  9)  die  größten  Kantenpressungen  aus  der  Gleichung
———
zu  ermitteln  (vergl.  §  16,  Ziff.  5).

Beträgt  die  Höhe  der  Stütze  mehr  als  das  20fache  der  kleinsten  Querschnittabmessung,
so  ist  A  noch  um  den  Wert  *i-  der  der  Wirkung  der  Knickkraft  am  Hebelsarm  der

Durchbiegung  Rechnung  tragen  soll,  zu  vermehren.

§  18.  Zulässige  Spannungen.

1.  Die  nachstehend  für  Beton  angegebenen  Spannungen  sind  unter  der  Voraussetzung  zulässig,
  daß  der  Beton,  auch  wenn  flüssig  angemacht  und  entsprechend  der  Verarbeitung  im
Bauwerk  behandelt,  nach  28  Tagen  Erhärtung  eine  Wirfelfestigkeit  (s.  Anhang)  von  mindestens
  150  kg/qgem  und  nach  45  Tagen  von  mindestens  180  kg  qem  hat.  Ist  der
Beton  für  Säulen  oder  Stützen  bestimmt,  so  muß  die  Würfelfestigkeit  nach  28  Tagen
mindestens  180  kg/qdem  und  nach  45  Tagen  mindestens  210  kg/Jqem  betragen.  Im
Streitfall  entscheidet  die  Prüfung  nach  45  Tagen.

2.  Wird  bei  Beton,  auch  wenn  flüssig  angemacht,  nach  45  Tagen  eine  Wirfelfestigkeit
von  mehr  als  245  kgs#cm  nachgewiesen,  so  darf  bei  Hochbauten  der  Beton  in  Säulen
und  Stützen  (Ziff.  3,  a)  anstatt  mit  35  ka/d#cem  mit  ½,  in  Rahmen  und  Bogen  (Ziff.  4,  b)
anstatt  mit  40  kgcem  mit  ½6  der  nachgewiesenen  Wirfelfestigkeit,  jedoch  nicht  mit  über
50  kgliocm  beansprucht  werden.

3.  Zentrischer  Druck.  Als  zulässige  Druckspannung  des  Betons  oz  gelten  folgende
  Werte:

a)  bei  Hochbauten  allgemein  .  .  35  kg  gem
b)  bei  Säulen  mehrgeschossiger  Gibãude
im  Dachgeschoß!?)  .  ....  .25»
im  darunter  liegenden  Geschoß.  .·..  ..30
in  den  folgenden  Geschossen  .  ..35

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12)  Empfohlen  wird,  die  Seitenlänge  des  Querschnitts  bei  Mittelitützen  zu  mindestens  25  em  anzunehmen.