Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

447

Blatt

Au

    

eseh  und  Verordunngs

für  das

Königreich  Bayern.

 

 

206.

München,  den  19.  Mai  1900.

.

 

 

Juhalt:

Gesetz  vom  17.  Mai  1900,  die  Aufnahme  eines  Kreisanlehens  zur  Deckung  der  Kosten  der  Errichtung  einer  Kreis-Irrenanstalt
  für  Oberbayern  in  Eglfing  betreffend.  —  Gesetz  vom  17.  Mai  1900,  die  Aufnahme  eines
Kreisanlehens  zur  Deckung  der  Kosten  der  Erweiterung,  Verbesserung  und  Einrichtung  der  Kreisirrenanstalt
Karthaus-Prüll  betreffend.  —  Gesetz  vom  17.  Mai  1900,  die  Aufnahme  eines  Kreisanlehens  zur  Deckung
der  Kosten  einer  Erweiterung  der  Kreisirrenanstalt  in  Bayreuth  betreffend.  —  Gesetz  vom  17.  Mai  1900,
die  Aufnahme  eines  Kreisanlehens  zur  Deckung  des  Aufwands  für  Errichtung  einer  zweiten  Kreisirrenanstalt
in  Mittelfranken  bei  Ansbach  und  für  den  Neubau  eines  Küchen=  und  Werkstättengebäudes  bei  der  Kreisirrenanstalt
  Erlangen  betreffend.  —  Gesetz  vom  18.  Mai  1900,  die  Abänderung  einiger  Bestimmungen  des
Gesetzes  über  die  Landeskultur-Rentenanstalt  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  12.  Mai  1900,  die
Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  durch  die  Stadtgemeinde  Bamberg  betreffend.  —  Hoftitel-Verleihung.
  —  Ordens  Verleihung.  —  Königlich  Allerhöchste  Genehmigung  zur  Annahme  fremder  Dekorationen.
—  Auszug  aus  der  Adels-Matrikel  des  Königreiches.

 

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Gesetz,  die  Aufnahme  eines  Kreisanlehens  zur  Deckung  der  Kosten  der  Errichtung  einer  Kreis—
Irrenanstalt  für  Oberbayern  in  Eglfing  betreffend.

Im  Namen  Seiner  Mojestät  des  Königs.
Tlitpol!.
von  Gottes  Gnaden  HFoöniglicher  Prinz  von  Layern,
Begent.

Wir  haben  nach  Vernehmung  des  Staatsrathes  mit  Beirath  und  Zustimmung  der  Kammer

der  Reichsräthe  und  der  Kammer  der  Abgeordneten  beschlossen  und  verordnen,  was  folgt:
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