Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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2. einer Lokalbahn von Biebermühle nach Waldfischbach für ein Bau- und Ein— 
richtungskapital im Maximalbetrage von 714 500 M. (siebenhundertvierzehntausendfünf— 
hundert Mark) und 
3. einer schmalspurigen Lokalbahn von Alsenz nach Obermoschel für ein Bau- 
und Einrichtungskapital im Maximalbetrage von 258 000 K (zweihnndertachtundfünfzig- 
tausend Mark) · 
einen jährlichen Zinsertrag bis zu 4 Prozent vom Tage der Vollendung und Er— 
öffnung jeder einzelnen neuen Bahnlinie bis zum 31. Dezember 1904 zu gewährleisten, oder 
statt dieses Zinserträgnisses einen Ueberschuß der Betriebsrente in einer dem 4 prozentigen 
Zins der festgesetzten Bau= und Einrichtungskapitalien entsprechenden Höhe sicherzustellen. 
Erforderlichen Falles sind die bezeichneten Kapitalien um die Kosten der Geldaufbringung 
zu erhöhen. 
Art. 2. 
Mit der baulichen Ausführung der im Art. 1 genannten Lokalbahnen ist erst dann 
vorzugehen, wenn der für den Bahnbau und dessen Zubehör erforderliche Grund und Boden 
kosten= und lastenfrei der bauführenden Eisenbahngesellschaft zur Verfügung gestellt ist. 
Gegeben zu Wien, den 29. Mai 1900. 
Luitpold, 
Prinz von HLayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Trailsheim. Dr. Frhr. v. Riedel.Dr. Frhr. v. Feilitzsch.L#r. Frhr. v. Leonrod. Frhr. v. Asch. Dr. v. Landmann. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Oberregierungsrath 
im k. Staatsministerium des Innern: 
Dr. Proebst. 
  
Gesetz, die Beschaffung von Wohnungen für Beamte, Bedienstete und Arbeiter der Staatseisen- 
bahnen betreffend. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
1 Litpo I), 
von Gottes Gnaden Koniglicher Prinz von Hayer, 
Regent. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der Kammer 
der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, was folgt: 
 
	        
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