Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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Indem Wir euch dieses eröffnen, bleiben Wir euch in Huld und Gnade gewogen. 
München, den 15. Juni 1900. 
Luitbold, 
Prinz von HLayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Trailsheim.Dr. Frhr. v. Riedel. Dr. Frhr. v. feilitzsch. Dr. Frhr. v. LKeon#d. Frhr. v. Asch. Dr. v.Landmann. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General--Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter. 
An 
1) die Kammer der Reichsräthe, 
2) die Kammer der Abgeordneten. 
  
  
Nr. 11956. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Kommunalobligationen der Pfälzischen Hypothekenbank in 
Ludwigshafen betreffend. 
fi. Staatsministerium des Innern. 
Der Pfälzischen Hypothekenbank in Ludwigshafen wurde die Genehmigung ertheilt, 
eine Serie (I) 4% iger Kommunalobligationen auf den Inhaber im Betrage von 
2 Millionen Mark, eingetheilt in Stücke zu 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark, 
welche von Seite des Inhabers unkündbar sind und vom 1. Januar 1905 an, bis zu 
welchem Termin sich die Bank der Kündigungsbefugniß begibt, in längstens 50 Jahren im 
Wege der Kündigung mit mindestens dreimonatlicher Frist eingelöst oder durch freihändigen 
Rückkauf aus dem Verkehr gezogen werden, zur Ausgabe zu bringen. 
München, den 4. Juni 1900. 
Dr. Frhr. v. Feilitzsch. 
  
Nr. 12936. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde 
Lichtenfels betreffend. 
K. Staatsministerinm des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den k. Staatsministerien der Justiz und der 
Finanzen ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß 8 795 des Bürgerlichen 
Gesetzbuches und § 9 der Zuständigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1899 (Gesetz= und
	        
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