Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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seh= und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
  
  
M 33. 
München, den 26. Juni 1900. 
  
  
  
Inhalt: 
Gesetz vom 22. Jum 1900, die Ergänzung und Abänderung des Polizeistrafgesetzbuches für das Königreich Bayern 
vom 26. Dezember 1871 betreffend. — Bekanntmachung vom 18. Juni 1900, die Außerkurssetzung der 
Reichs-Goldmünzen zu fünf Mark betreffend. — Bekanntmachung vom 12. Juni 1900, Ausgabe von 
Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Marktgemeinde Dachau betreffend. — Bekanntmachung 
vom 20. Juni 1900, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Aktiengesellschaften 
der Pfälzischen Eisenbahnen betreffend. — Bekanntmachung vom 22. Juni 1900, Ausgabe von Schuld- 
verschreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde Erlangen betreffend. — Hofdienst-Nachricht. — 
Verleihung der Würde eines lebenslänglichen Reichsrathes der Krone Bayern. — Königlich Allerhöchste 
Genehmigung zur Annahme einer fremden Dekoration. 
—— ——. —„ — 
  
  
  
  
  
  
  
Gesetz, die Ergänzung und Abänderung des Polizeistrafgesetzbuches für das Königreich Bayern 
vom 26. Dezember 1871 betreffend. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Luitpold, 
von Gottes Gnaden Königticher Prinz von HJanern, 
Regent. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrathes unter Beirath und Zustimmung der 
Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten in Ergänzung und Abänderung
	        
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