Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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31. 
32. 
33. 
34. 
zusammen auf den Maximalbetrag von 
für eine Lokalbahn von 
für eine Lokalbahn von 
für eine Lokalbahn von 
für eine Lokalbahn von Nanna nach Auerbach auf den Betrag von 
für eine Lokalbahn von Frensdorf nach Ebrach auf den Betrag von 
für eine Lokalbahn von Münchberg nach Zell auf den Betrag von 
für eine Lokalbahn von Falls-Gefrees nach esteet auf den 
Betrag von » 
für eine Lokalbahn von Bayreuth nach Holffeld auf den Betrag von 
für eine Lokalbahn von Rothenkirchen nach Tettau auf den Betrag von 
für eine Lokalbahn von Rübleinshof nach Allersberg auf den Betrag von 
für eine Lokalbahn von Neustadt a. A. nach Uehlfeld auf den 
Betrag von . 
für eine Lokalbahn von 
Betrag von 
Dombühl nach Rothenburg o. T. auf den 
Ansbach über Leutershausen nach Bechhofen 
auf den Betrag von 
Wilhermsdorf nach Markt Erlbach auf den 
Betrag von .. ..... 
Nürnberg-Nordbahnhof nach Großreuth auf 
den Betrag von# 
für eine Lokalbahn von Miltenberg nach Stadtprozelten auf den 
Betrag von 
für eine Lokalbahn von Schweinfurt über Gochsheim nach errn 
hofen auf den Betrag von 
für eine Lokalbahn von Ochsenfurt nach Nöttingen auf den Betrag von 
für eine Lokalbahn von Nördlingen nach Wemding auf den Betrag von 
für eine Lokalbahn von Mertingen nach Wertingen auf den Betrag von 
für eine Lokalbahn von Oberhausen nach Welden auf den Betrag von 
für eine Lokalbahn von Memmingen nach Legau auf den Betrag von 
für eine Lokalbahn von Pfronten zur Landesgrenze bei Schönbichl 
auf den Betrag von 
Art. 2. 
715 400 M 
1 495 400 4+ 
671700 .A. 
468 300 /#% 
2 025200 4 
1 156 300 
1073 800 
931200 # 
2047500 Æ 
1313 600 % 
428 000 A 
1342 600 A 
1 817 700 % 
1132 500% 
1778500 4 
961 200.4 
953 400 
1289 600 
1228 500 4 
445 200 M. 
  
46 620 200 + 
(sechs und vierzig Millionen sechshundert zwanzigtausend zweihundert Mark). 
Mit der baulichen Ausführung der in Art. 1 genannten Lokalbahnen ist erst dann 
vorzugehen, wenn der für den Bahnbau und dessen Zugehör erforderliche Grund und Boden
	        
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