Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

Von dem Soll in 
  
  
  
  
  
  
Spalte 9 sind «»- Die 
Die fällig 2 Prozent Nach Abzug 
ewordenen . 
Ab: 9 Erhebungs- derselben 
ück kreditirt Kredite und Verwal- von der 
Suruct- und im für das Summe t(tungskosten 
ezahlte . , · « berechnen Einnahme 
-- » Bleibt eingezahlt Viertel4. Viertel der Spalten Bemer- 
Beträge " - r Sp sich nach derlin S 
berichtigtes des des vorigen #derf#in Spalte 13 tungen 
für *) außerdem 9 und 12 Brutto · gen. 
Arbi— Soll rckständig Rechnungs- Rechnungs- SolllEin- sind an die 
trage- barrale jahrs 199 sahrs nahme in Reichskasse 
“ ) n „ bae S . 
geschäfte. n fällig betragen Spalte 7abzuliefern 
zu 
Mark. Mark. Mark. Mark. Mark. Mark. Mark. Mark. 
8. 9. 10. 11. 12. 18. 14. 15. 16. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
I 
Die Richtigkeit dieser Uebersicht und die Uebereinstimmung derselben mit den hauptamtlichen 
Uebersichten bescheinigt. 
(Kalkulatur der Direktivbehörde.) 
109
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.