Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

Mal. 
703 
der Bureaudienst des Kanzleipersonales an Sonn- und Feiertagen auf das unbedingt noth— 
wendige Maß eingeschränkt und insbesondere während des Hauptgottesdienstes eingestellt werde, 
soweit nicht durch Gesetz ein Anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist oder das öffentliche Interesse 
Ausnahmen erfordert. 
München, den 11. Juli 1900. 
Dr. Frhr. v. Crailsheim. Dr. Frhr. v. RNiedel. Dr. Frhr. v. Feilitzsch. Dr. Frhr.v.Ceonrod. Dr.v.Candmann. 
  
Allerhöchste Genehmigung, 
die Wahl einer hofdame Ihrer Königlichen hoheit der 
Prinzessin HMarie Gabriele von Bayern betr. 
  
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben unter' 26. Juni lfd. Is. der von 
Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Rup- 
precht von Bayern getroffenen Wahl der 
Gräfin Marie Rosa Waldbott von Bassen- 
heim als Hofdame Ihrer Königlichen Hoheit 
der Prinzessin Marie Gabriele von 
Bayern, geborenen Herzogin in Bayern, 
die Allerhöchste Genehmigung zu ertheilen 
geruht. 
  
Vofdienst-Machricht. 
Im Namen Seiner Majestät des Knigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
  
unter'm 3. Juli lid. Is. den Leutnant im 
1. Schweren Reiter-Regiment Luitpold Frei- 
herrn von Wolfskeel auf sein allerunter- 
thänigstes Ansuchen zum Königlichen Kammer- 
junker zu ernennen. 
  
Auszug aus der Adels-Matrikel 
des Königreiches. 
Der Adelsmatrikel wurde einverleibt: 
am 3. Juli 1900 der Gutsbesitzer Geb- 
hard Friedrich von Alvensleben in Tauf- 
kirchen in erblicher Weise bei der Adels- 
Klasse, Lit. A., Fol. 31, Act.-Nr. 103241, 
am 4. Juli 1900 der quiescirte k. Ober- 
regierungsrath Karl Ritter von Grüne- 
wald in München für seine Person als 
Ritter des Verdienstordens der Bayerischen 
Krone bei der Ritterklasse Lit. G., Fol. 43, 
Act.-Num. 10751..=
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.