Beilage
zu Stück 11 des Amtsblatts der Königlichen Regierung zu Stettin.
Ausgegeben am 13. März 1915.
Verteilungsplan
des Bedarfs der Ruhegehaltskasse für die Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen
und den der Kasse angeschlossenen nichtstaatlichen mittleren Schulen des Regierungsbezirk Stettin
für das Rechnungsjahr 1915.
I. Nach dem Stande am 1. Oktober 1914 sind erforderlich: 6 (24
1. Zu dem durch die Staatsbeiträge nicht gedeckten Teile der Ruhegehälter
für die Lehrer und Lehrerinnen, die Stellen an öffentlichen Volksschulen
inne gehabt haben . . 651 239—
2. Für Lehrer und Lehrerinnen von angeschlossenen mittleren Schulen 76744—
3. Vergütung des Kassenanwalts 300—
23|
4. Hiervon ab der übernommene Bestand aus dem Vorjahre. 152 360—
oder: Hierzu der übernommene Fehlbetrag aus dem Vorjahre. —--57592-5—
II. Das beitragspflichtige Diensteinkommen stellt sich wie folgt:
a) für die Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen auf. 5 623 400 4
b) für die Lehrer und Lehrerinnen an angeschlossenen mittleren Schulen auf 615 500 „
zusammen auf. 6 268 900 .
Es entfallen demnach auf je 100 beitragspflichtigen Diensteinkommens
75923. 1
6GC—.— — 9,18699 A, rund 9 A6 20 2.
Das der Berechnung zugrunde gelegte beitragspflichtige Diensteinkommen und die gemäß dem
Gesetze vom 23. Juli 1893 (Gesetzsamml. S. 194) von den Schulverbänden zu leistenden Beiträge sind
in der nachstehenden Ubersicht im einzelnen aufgeführt. Die Beiträge werden in vierteljährlichen Teilbeträgen
im voraus eingezogen werden.
Der Plan hat dem Kassenanwalt zur Prüfung vorgelegen; Einwendungen sind nicht erhoben.
Innerhalb 1 Wochen nach dieser Bekanntmachung steht den Schulverbänden die Klage im Verwaltungsstreitverfahren
auf Abänderung des Plans bei dem Bezirksausschuß zu. Die Klage hat keine aufschiebende
Wirkung.
Stettin, den 4. März 1915.
Königliche Regierung,
Abteilung für Kirchen= und Schulwesen.