Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

  
esch und Verodunngschuct 
für das 
FKönigreich Bayern. 
  
W 4. 
München, den 31. Jannuar 1902. 
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Inhalt: 
Bekanntmachung vom 27. Jannar 1902, die Wahlen der nichtständigen Mitglieder des K. Landesversicherungs- 
amtes betreffend. — Bekanntmachung vom 24. Januar 1902, die Vorstände der Anwaltskammern 
betreffend. — Bekanntmachung vom 25. Januar 1902, die Berichtigung und Vervollständigung der 
Handelsregister betreffend. — Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreiches. 
  
  
  
Nr. 28841. 
Bekauntmachung, die Wahlen der nichtständigen Mitglieder des K. Landesversicherungsamtes 
betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Gemäß §.24 des Reichsgesetzes, betreffend die Abänderung der Unfallversicherungsgesetze, 
vom 30. Juni 1900 hat die Wahlperiode der nach den bisherigen Bestimmungen gewählten 
Vertreter der Versicherten und nichtständigen Mitglieder des K. Landesversicherungsamtes und 
die Wahlperiode ihrer Stellvertreter mit dem 1. Januar 1902 geendet. 
Nachstehend wird das Ergebniß der hienach von dem K. Landesversicherungsamte für die 
Wahlperiode 1902—1906 durchgeführten Neuwahlen gemäß 8§ 14 Abs. I und 22 Abs. II 
loc. cit. öffentlich bekannt gegeben. 
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