Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

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. 
Formen der Tuberkulose. 
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Behandlung des Fleisches. 
  
  
  
b) ohne ausgedehnte Erweichungs- 
herde: 
a#zhbei geringer Ausdehnung der 
Krankheit 
G. bei großer Ausbehnung der 
Krankheit . . 
2. Die Verbreitung ist auf dem Wege des 
großen Blutkreislaufs erfolgt: 
A. MiteErscheinungen einer frischen Blut- 
infektion: 
a) mit hochgradiger Abmagerung 
b) ohne hochgradige Abmagerung: 
c. frische Infektionen nur in den 
Eingeweiden oder im Euter 
G. frische Infektionen nicht blos in 
den Eingeweiden oder im Euter 
"B. Ohne Erscheinungen einer frischen 
Blutinfektion: 
a) mit hochgradiger Abmagerung 
b) ohne hochgradige Abmagerung: 
a. mit ausgedehnten Erweichungs 
herden . .. 
  
Die nicht veränderten Theile sind genuß- 
tauglich ohne Einschränkungen (§ 35 Nr. 4). 
Die nicht veränderten Theile sind zwar ge- 
nußtauglich, aber im Nahrungs= und Genuß- 
werth erheblich herabgesetzt (§ 35 Nr. 4, 
§ 40 Nr. 1, b). 
Das gesammte Fleisch ist untanglich (§ 33 
Nr. 8). 
Die nicht veränderten Theile sind bedingt 
tanglich (§ 35 Nr. 4, § 37 unter III. 
Nr. 1, b, § 38 unter II, a). 
Das Fett ist bedingt tauglich, das sonstige 
Fleisch untauglich (§ 34 Nr. 1, § 37 
unter I, § 38 unter I). 
Das gesammte Fleisch ist untauglich (§ 33 
Nr. 8). 
Die nicht veränderten Theile sind bedingt 
tauglich (§ 35 Nr. 4, § 37 unter III 
Nr. 1, a, § 38 unter II, a).
	        
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