43. 659
Anlage H (zu § 24).
Verzeich nihß
der für Mobilmachungszwecke ausgehobenen Fahrzeuge und Geschirre nebst Zubehör aus dem
Verwaltungsbezirk Aushbebungsbezirk
Bemerkung: Die Verzeichnisse sind am Schluß von den Aushebungskommissaren und Schätzern
durch Namensunterschrift und Datum zu vollziehen.