Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

43.  659

Anlage  H  (zu  §  24).

 

Verzeich  nihß

der  für  Mobilmachungszwecke  ausgehobenen  Fahrzeuge  und  Geschirre  nebst  Zubehör  aus  dem
Verwaltungsbezirk  Aushbebungsbezirk

Bemerkung:  Die  Verzeichnisse  sind  am  Schluß  von  den  Aushebungskommissaren  und  Schätzern
durch  Namensunterschrift  und  Datum  zu  vollziehen.