Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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Abschied  für  den  Landrat  der  Oberpfalz  und  von  Regensburg  über  dessen  Verhandlungen
in  den  Sitzungen  vom  10.  bis  22.  November  1902.

Im  Namen  Beiner  Majestüt  des  Königs.
Luithpold,

von  Gotteg  Gnaden  Königlicher  Prim  Uon  Buhern,
Regent.

Wir  haben  Uns  über  die  von  dem  Landrate  der  Oberpfalz  und  von  Regensburg
in  seinen  Sitzungen  vom  10.  bis  22.  November  1902  gepflogenen  Verhandlungen  Vortrag
erstatten  lassen  und  erteilen  hierauf  folgende  Entschließungen:

J.

Abrechnung  über  die  Fonds  der  Kreisanstalten  und  über  die  Kreisfonds
für  das  Jahr  1901.

Die  gemäß  Art.  15  lit.  b  und  c  des  Landratsgesetzes  vom  28.  Mai  1852  dem
Landrate  vorgelegten  Rechnungen  über  die  Kreisfonds  und  Kreisanstalten  für  das  Jahr  1901
wurden  von  demselben  ohne  Erinnerung  anerkannt  und  deren  Hauptergebnisse  durch  das
Kreis-Amtsblatt  bereits  veröffentlicht.

II.
Steuerprinzipale  für  das  Jahr  1903.

Die  Steuerprinzipalsumme  des  Regierungsbezirks  der  Oberpfalz  und  von  Regensburg
beträgt  für  das  Jahr  1903:  2440  384  A,  wovon  ein  Steuerprozent  auf  24  403  M84
sich  berechnet.

III.

Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen  für  das  Jahr  1903.
Dem  von  dem  Landrate  geprüften  Voranschlage  der  Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen
  erteilen  Wir  in  den  in  der  Beilage  enthaltenen  Sätzen  Unsere  Genehmigung.

IV.

Auf  die  durch  den  Landrat  bei  Prüfung  des  Voranschlags  gestellten  Anträge  und  gefaßten
  Beschlüsse  erteilen  Wir  nachstehende  Entschließung: