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Abschied für den Landrat der Oberpfalz und von Regensburg über dessen Verhandlungen
in den Sitzungen vom 10. bis 22. November 1902.
Im Namen Beiner Majestüt des Königs.
Luithpold,
von Gotteg Gnaden Königlicher Prim Uon Buhern,
Regent.
Wir haben Uns über die von dem Landrate der Oberpfalz und von Regensburg
in seinen Sitzungen vom 10. bis 22. November 1902 gepflogenen Verhandlungen Vortrag
erstatten lassen und erteilen hierauf folgende Entschließungen:
J.
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds
für das Jahr 1901.
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1901
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht.
II.
Steuerprinzipale für das Jahr 1903.
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks der Oberpfalz und von Regensburg
beträgt für das Jahr 1903: 2440 384 A, wovon ein Steuerprozent auf 24 403 M84
sich berechnet.
III.
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1903.
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen
erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
IV.
Auf die durch den Landrat bei Prüfung des Voranschlags gestellten Anträge und gefaßten
Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung: