Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

„WIS8 259 
Abschied für den Landrat von Mittelfranken über dessen Verhandlungen in den Sitzungen 
vom 10. bis 22. November 1902. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Tlitpold!, 
von Gottes Gnaden gniglicher prinz von Lanern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate von Mittelfranken in seinen 
Sitzungen vom 10. bis 22. November 1902 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten 
lassen und erteilen hierauf folgende Entschließungen: 
l 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1901. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem Land- 
rate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1901 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1903. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Mittelfranken beträgt für das Jahr 
1903: 6401911 X 62 J, wovon ein Steuerprozent auf 64019.¾ 11 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1903. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die durch den Landrat bei Prüfung des Voranschlags gestellten Anträge und 
gefaßten Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung:
	        
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