Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

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zwei Abgeordneten nicht unter 64.000 und nicht über 88 000 Seelen 
umfassen. « 
Die zwischen diesen Ziffern bestehende Differenz soll sowohl zur 
leichteren Abgrenzung der Wahlkreise dienen als insbesondere zum Aus- 
gleiche des Unterschiedes zwischen den größeren Städten und dem 
Lande hinsichtlich des in ersteren vorhandenen verhältnismäßig größeren 
nicht wahlberechtigten Bevölkerungsteiles führen. 
14. Bei Bildung der Wahlkreise sind die Grenzen der Amtsgerichtsbezirke 
oder der Distriktsgemeinden tunlichst einzuhalten; wenn mehrere Amts- 
gerichte oder Distriktsgemeinden einen Wahlkreis bilden, so müssen 
dieselben räumlich zusammenhängen," 
ist durch die am 28. September 1903 von seiten der Staatsregierung erfolgte Vorlage des 
Entwurfes eines Landtagswahlgesetzes mit gesetzlicher Wahlkreiseinteilung entsprochen worden. 
Über diesen Entwurf ist eine Vereinbarung des Landtags nicht zustande gekommen. 
§ 70. 
Tarife für Mehl. 
Die beiden Kammern haben beschlossen: 
„es sei die K. Bayerische Eisenbahnverwaltung zu ersuchen, bei den übrigen 
Deutschen Eisenbahnverwaltungen, soweit tunlich, dahin zu wirken, daß die Tarife 
für Mehl dem Wertverhältnisse gegenüber dem Getreide entsprechend erhöht werden. 
Wenn diese Erhöhung aber nicht erreicht werden kann, sei einer Ernied- 
rigung des Tarifes für Getreide zur Zeit unter keinen Umständen zuzustimmen."“ 
Dieser Gesamtbeschluß hat der Staatseisenbahnverwaltung zur Richtschnur gedient. 
In ersterer Hinsicht wird die Angelegenheit weiter verfolgt werden, sobald von einer bezüg- 
lichen Anregung ein Erfolg erwartet werden kann. 
8 7TI. 
Petition der Bauratswitwe Irene Wolf in München um eine Entschädigung für 
das von ihrem verstorbenen Manne dem bayerischen Staate zur Ausführung der 
Isarkorrektion im Bauamtsbezirke Landshut überlassene Reichspatent. 
Die beiden Kammern haben beschlossen, die oben bezeichnete Petition der K. Staats- 
regierung zur Berücksichtigung hinüberzugeben. 
Diesem Beschlusse ist durch die Gewährung einer angemessenen Entschädigung an die 
Bauratswitwe Wolf entsprochen worden.
	        
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