Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

 

Grseh-und  Verurdiugsgut!

für  das

Königreich  Bayern.

Nr.  35.

München,  den  6.  Juli  1905.

 

Inhalt:

Allerhöchste  Verordnung  vom  30.  Juni  1905,  die  Stiftung  der  Prinz-Regent--Luitpold-Medaille
betreffend.  —  Ordens-Verleihungen.

 

 

Nr.  14320.
Allerhöchste  Verordnung,  die  Stiftung  der  Prinz-Regent-Luitpold-Medaille  betreffend.

Im  Namen  Beiner  Majestät  des  Mönigs.
Tlitpol!.

Vvon  Gottes.  Gnaden  HKöniglicher  Prinz  von  Jayern,
Rerent.

Wir  haben  Uns  bewogen  gefunden,  neben  der  für  die  Armee  gestifteten  Jubiläums-Medaille
  eine  Verdienst=  und  Gedenk-Medaille  zu  stiften,  welche  den  Namen  „Prinz-Regent-Luitpold-Medaille“
  führen  soll.

Hierüber  verordnen  Wir,  was  folgt:

§  1.
Die  Verleihung  der  Medaille  erfolgt  durch  Uns  aus  eigener  Bewegung.
82.

Die  Medaille  wird  in  Silber  und  in  Bronze  verliehen,  doch  behalten  Wir  Uns  vor,

in  besonderen  Fällen  sie  auch  in  Gold  zu  verleihen.
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