Grseh-und Verurdiugsgut!
für das
Königreich Bayern.
Nr. 35.
München, den 6. Juli 1905.
Inhalt:
Allerhöchste Verordnung vom 30. Juni 1905, die Stiftung der Prinz-Regent--Luitpold-Medaille
betreffend. — Ordens-Verleihungen.
Nr. 14320.
Allerhöchste Verordnung, die Stiftung der Prinz-Regent-Luitpold-Medaille betreffend.
Im Namen Beiner Majestät des Mönigs.
Tlitpol!.
Vvon Gottes. Gnaden HKöniglicher Prinz von Jayern,
Rerent.
Wir haben Uns bewogen gefunden, neben der für die Armee gestifteten Jubiläums-Medaille
eine Verdienst= und Gedenk-Medaille zu stiften, welche den Namen „Prinz-Regent-Luitpold-Medaille“
führen soll.
Hierüber verordnen Wir, was folgt:
§ 1.
Die Verleihung der Medaille erfolgt durch Uns aus eigener Bewegung.
82.
Die Medaille wird in Silber und in Bronze verliehen, doch behalten Wir Uns vor,
in besonderen Fällen sie auch in Gold zu verleihen.
88