Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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Art. 1. 
Der Kreisgemeinde von Oberfranken wird die Genehmigung erteilt, für den Ausbau 
der Kreisirrenanstalt Kutzenberg ein Anlehen von 185 000 Mark aufzunehmen. 
Art. 2. 
Die Verzinsung und Tilgung des Anlehens hat aus Kreisfonds zu erfolgen. 
Das Anlehen ist vom Jahre 1907 ab in Jahresraten von beiläufig 15000 Mark 
zurückzubezahlen. 
Gegeben zu München, den 24. März 1906. 
Luitpold, 
Prinz von SLayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Vodewils. Dr. Graf v. Feilitzsch. 
v. Miltner. 
Dr. v. Wehner. v. Frauendorfer. 
u. Pfaff. Frhr. v. Horn. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Ministerialrat 
im K. Staatsministerium des Innern: 
Krazeisen. 
  
Prädikats--Verleihungen. 
  
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
durch Allerhöchste Dekrete vom 25. März 
1906 dem lebenslänglichen Reichsrate der 
Krone Bayern und Universitätsprofessor Ge- 
heimrat Dr. August Ritter von Bechmann 
in München und dem K. Kämmerer, lebens- 
länglichen Reichsrate der Krone Bayern und 
Universitätsprofessor Geheimrat Dr. Freiherrn 
von Hertling in München das Prädikat 
„Exzellenz“ gebührenfrei zu verleihen. 
Erhebung in den erblichen Adelsstand. 
— — — —— 
Im Namen Seiner Majestät des Mönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich am 6. März 1906 allergnädigst 
bewogen gefunden, den K. Generalleutnant 
z. D. Eugen Ritter von Keller in den 
erblichen Adelsstand des Königreichs mit dem 
Prädikate „von“, unter Vorbehalt des von 
ihm bereits erworbenen persönlichen Rechtes 
auf den höheren Adelsgrad (Ritter) zu erheben.
	        
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